23.5.08

Enderlin und die Ente

„Das Urteil bedeutet: Wir haben das Recht, zu sagen, dass France 2 einen gefälschten Bericht gesendet hat, dass das Ganze eine inszenierte Ente war und dass der Fernsehsender alle hinters Licht geführt hat – ohne dafür verklagt worden zu sein“, kommentierte Philippe Karsenty, Inhaber des die Medien kritisch kommentierenden Webportals Media Ratings, gegenüber der israelischen Tageszeitung Jerusalem Post die Entscheidung des am vergangenen Mittwoch mit seinem Berufungsprozess befassten Pariser Gerichts. Karsenty hatte France 2 und dessen verantwortlichem Israel-Korrespondenten Charles Enderlin (Foto) nachgewiesen, einen Beitrag über den angeblichen Tod des zwölfjährigen Mohammed al-Dura im Zuge einer Schießerei zwischen Palästinensern und israelischen Soldaten Ende September 2000 entscheidend manipuliert und Israel zu Unrecht des Mordes an dem Jungen bezichtigt zu haben. Enderlin und France 2 fühlten sich gleichwohl verleumdet und zogen deshalb vor Gericht. Dort unterlag Karsenty zunächst, doch er legte Berufung ein. Nun wurde das Urteil in dieser Instanz gesprochen – und es gibt ihm Recht: Das Appellationsgericht befand, dass die Zweifel an dem Filmmaterial höchst legitim sind und nichts Verleumderisches haben.

Die Bedeutung dieses Spruchs ist kaum zu hoch einzuschätzen, vor allem, wenn man sich an die – und das ist wörtlich zu nehmen – Sprengkraft erinnert, die der „Fall al-Dura“ seinerzeit entfaltet hatte. Die Bilder gingen damals um die Welt: Zwei Tage nach dem Beginn der so genannten Al-Aqsa-Intifada starb, so stellte es France 2 jedenfalls dar, ein palästinensisches Kind bei einem Schusswechsel zwischen Palästinensern und israelischen Soldaten in den Armen seines Vaters – getroffen angeblich von israelischen Kugeln. Die Aufnahmen stammten von Talal Abu Rahma, einem palästinensischen Kameramann, der für France 2 arbeitete. Charles Enderlin ließ eine 55 Sekunden dauernde Sequenz ohne Prüfung des Materials ausstrahlen und verkündete anschließend im Journal de 20 heures, israelische Soldaten hätten den Knaben mutwillig erschossen, also ermordet.

Der Fernsehbeitrag verfehlte seine Wirkung nicht: Die Aufnahmen von Mohammed al-Duras angeblichem Tod führten zu gewaltsamen Protesten der Palästinenser und sorgte weltweit für Empörung. Das Kind wurde zum Symbol für die neuerliche „Intifada“; diese bezog ihre vermeintliche Berechtigung nicht zuletzt aus den Bildern, die die Brutalität der israelischen Armee zu dokumentieren schienen. Demonstranten grölten „Kindermörder Israel!“, in Ägypten und Tunesien wurden Briefmarken mit dem Konterfei des Jungen gedruckt, und in Kairo benannte man eine Straße nach ihm. Einige wenige jedoch hatten Zweifel an der Aussage des France-2-Stücks. Die französischen Journalisten Denis Jeambar, Daniel Leconte und Luc Rosenzweig werteten schließlich das komplette Filmmaterial aus und fanden keinen Beleg für die Ermordung al-Duras. Wie zuvor schon der Historiker Richard Landes kamen sie zu dem Ergebnis, die gesamte Szenerie sei von der palästinensischen Seite zum Zwecke eines propagandistischen Coups gestellt worden. Dennoch wurde Philippe Karsenty (Foto), der sich auf diese und weitere Recherchen stützte, im Oktober 2006 wegen „Verleumdung“ zur Zahlung einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt.

Die darauf fällige Berufungsverhandlung hatte bereits im November letzten Jahres stattgefunden; die Entscheidung wurde jedoch erst jetzt verkündet. HonestReporting (HR) hat den „Fall al-Dura“, der zu einem „Fall Enderlin“ wurde, und die Gerichtsverhandlungen Karsentys von Anfang an beobachtet und regelmäßig darüber berichtet. „Philippe Karsentys Beharrlichkeit hat France 2 zur Offenlegung gezwungen und dient als Beispiel dafür, wie die Medien für ihr Material und ihre Berichterstattung verantwortlich gemacht werden sollten“, kommentiert die medienkritische Seite nun den Gerichtsbeschluss. „Die Ikone al-Dura ist vom Sockel gestürzt worden.“ Bernd Dahlenburg hat den HR-Beitrag ins Deutsche übersetzt und auf seinem Weblog Castollux online gestellt; hier sei er nachfolgend ebenfalls dokumentiert. France 2 hat derweil angekündigt, das Kassationsgericht anzurufen.


„Pallywood“-Video von France 2 bringt Verleumdungsklage zum Einsturz

Honest Reporting, 22. Mai 2008
Übersetzung: Castollux

Die ikonenhaften Bilder von Mohammed al-Duras vermeintlichem Tod in Gaza brachten die Palästinenser in Aufruhr und führten zu schrecklichem Blutvergießen. Trotz des Nachweises, dass Israel nicht verantwortlich für die Kugeln war, die al-Dura trafen, und trotz der Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Videomaterials, das während des Vorfalls aufgenommen worden war, hielt die Verleumdung weiter an. HonestReporting berichtete direkt vom Ort des Berufungsverfahrens von Philippe Karsenty. Karsenty hatte France 2 und seinen Reporter Charles Enderlin überführt, Filmmaterial zum al-Dura-Fall manipuliert zu haben.

Zur Erinnerung: France 2 hatte Karsenty zunächst erfolgreich verklagt, bevor dieser seinerseits das Appellationsgericht anrief. Beim Berufungsverfahren wurde ein Teil des Filmrohmaterials, das an jenem schicksalhaften Tag in Gaza gedreht worden war, im überfüllten Gerichtssaal der Öffentlichkeit gezeigt, das bei dieser Gelegenheit zahlreiche Beispiele von „Pallywood“-Inszenierungen zu sehen bekam. France 2 hatte jedoch nur 18 der ursprünglich 27 Minuten Filmmaterial zum Gerichtstermin mitgebracht. Offensichtlich haben die dargestellten Szenen und die Unzuverlässigkeit von France 2-Kameramann Talal Abu Rahma das französische Appellationsgericht überzeugt. Philippe Karsenty ist mit seiner Berufung gegen das Verleumdungsurteil durchgekommen.

Medienkommentator Tom Gross, der schon vorher für HonestReporting im Fall al-Dura Nachforschungen angestellt hatte, äußerte sich zum Urteil: „Der Urteilsspruch heute zeigt, dass die Version der von France 2 dargestellten Ereignisse ernsthaft angezweifelt werden muss und dass die gesamte Weltpresse, darunter auch amerikanische TV-Sender – unverantwortlich genug war, die Behauptungen eines palästinensischen Kameramanns, der für France 2 arbeitet, für bare Münze zu nehmen – ein Kameramann, der seine Parteilichkeit zugegeben hat.“

Dazu Karsenty in einer Stellungnahme nach seinem Sieg: „Die al-Dura-Lüge ist ein Anschlag auf unsere Fähigkeit, zu denken, zu kritisieren, zu bewerten und letztlich Informationen zurückzuweisen – insbesondere auf das Recht, Informationen abzulehnen, die nur unsere Vorurteile bestätigen. Eines der in Europa bestgepflegten Vorurteile ist, dass Israel ein böses, naziähnliches Gebilde sei, das absichtlich palästinensisch-arabische Kinder töte. Überdies haben in Europa durchgeführte Umfragen ergeben, dass Israel als größte Gefahr für den Weltfrieden betrachtet wird, mehr noch als der Iran und Nordkorea, Pakistan und Syrien. Der al-Dura-Schwindel ist eine der Säulen, auf denen sich diese Annahmen stützen. [...] Jetzt ist es an der Zeit für France 2, einzugestehen, dass es die schlimmste antisemitische Verleumdung der heutigen Zeit produziert hat und weiterhin aufrecht erhält.“

Was bedeutet das?

Während der Abfassung dieses Textes war die ausführliche Urteilsbegründung noch nicht an die Medien weitergegeben worden. Endre Mozes von Take A Pen war jedoch im Gerichtssaal und lieferte HonestReporting Berichte aus erster Hand. Er sprach auch mit einigen mit dem Fall betrauten Anwälten, die schon einen Vorabdruck der Urteilsbegründung gelesen hatten. Nach seinen Beobachtungen und den Bemerkungen der erwähnten Anwälte stimmte das Gericht mit dem Argument überein, dass Protagonisten, die in undemokratischen Regimes wie zum Beispiel in den Palästinensischen Gebieten operieren, von Natur aus weniger zuverlässig und sorgfältig arbeiten und deshalb genauso akkurat geprüft werden sollten, wie dies im Fall Talal Abu Rahma hätte geschehen müssen.

Im Wesentlichen hat der Gerichtshof entschieden, dass das Ausmaß des Zweifels am Filmmaterial im Fall al-Dura eine sorgfältigere Analyse rechtfertigt. Zweifel sind also durchaus legitim – nicht verleumderisch. Philippe Karsentys Beharrlichkeit hat France 2 zur Offenlegung gezwungen und dient als Beispiel dafür, wie die Medien für ihr Material und ihre Berichterstattung verantwortlich gemacht werden sollten. Das al-Dura-Material von France 2 ist bei der Ansicht im Gerichtssaal als unglaubwürdig und möglicherweise sogar als Fälschung eingestuft worden. Im Zusammenhang mit einigen Nachforschungen, die zu dem Schluss kommen, dass Israel für die abgegebenen Schüsse nicht verantwortlich war, die angeblich den Jungen töteten, ist die Ikone al-Dura – das Gebäude, auf dem so viel Feindschaft gegenüber Israel errichtet und von bereitwilligen Medien weitergeleitet wurde – vom Sockel gestürzt worden.

Lesetipp: „Die Bilder werden bewusst lanciert“ – Interview der Wochenzeitung Jungle World mit der Journalistin Esther Schapira, die 2002 für den Hessischen Rundfunk unter dem Titel „Drei Kugeln und ein totes Kind“ eine TV-Dokumentation zum „Fall al-Dura“ produziert hatte.