Der geballte Faust
Im Land der Dichter und Denker hält man viel auf seine Bildung, trotz PISA-Studien und Hochschulabbrechern. Gelegentlich scheinen sogar die bundesdeutschen Verfolgungsbehörden ihre Handlungsmaximen nachgerade faustisch auszurichten. „Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehn“, goethelt es staatlicherseits jedenfalls seit einigen Tagen – Zeitungen und Internetseiten, die die Jyllands-Posten-Karikaturen veröffentlicht oder sich auf andere Weise der antiislamischen Blasphemie schuldig gemacht haben sollen, bekommen nun mit Nachdruck und höchst offiziell zu spüren, dass man solcherlei unverantwortliche Provokationen nicht länger hinzunehmen gewillt ist. Schließlich kennt man auch seinen Erlkönig: „Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt.“
Ein Opfer solcher Packelei mit der islamistischen Barbarei ist die Kölner Georg-Weerth-Gesellschaft. Die hatte es gewagt, auf ihrer Website einen eigenen satirischen Beitrag zum angeblichen Bilderverbot zu publizieren, und das rief zunächst den Kölner polizeilichen Staatsschutz und anschließend die Bezirksregierung Düsseldorf auf den Plan. Konsequenz: Die Androhung eines Verfahrens nach dem mit einigem Recht atavistisch zu nennenden § 166 Strafgesetzbuch, der die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ unter Strafe stellt, sofern der „öffentliche Frieden“ gefährdet ist. Und das scheint er ganz offensichtlich zu sein, wenn man es wagt, den Propheten ins Bild zu setzen, ohne dem ein Allahu akbar! voran zu stellen.
Lesen Sie im Folgenden die Erklärung der Georg-Weerth-Gesellschaft zu diesen ungeheuerlichen Vorgängen – eine Erklärung, die derzeit, wie auch der Stein des Anstoßes selbst, nicht auf der Internetseite dieser Gruppierung eingesehen werden kann, weil diese offline ist. Wie man hört, ist das nicht die Folge technischer Probleme, sondern eines weiteren staatlichen Eingriffs. Näheres dazu, wenn genauere Informationen vorliegen.
Zusammenarbeit von deutschen Staatsorganen und radikalen Moslems
Erklärung der Georg-Weerth-Gesellschaft Köln anlässlich staatlicher Repressionen wegen satirischer Darstellung des Propheten Mohammed
Die gewaltsamen Ausschreitungen gegen westliche Institutionen, die sich gegen die Karikaturen des Propheten Mohammed richten, welche in der dänischen Tageszeitung Jyllands Posten erschienen sind, zeigen, dass der radikale Islam eine weitere Offensive einleitet, um seinen Einflussbereich zu vergrößern. Diese Ausschreitungen sind keine „Reaktion“ auf eine „Provokation“, sondern ein Angriff auf die westliche, der Aufklärung entsprungenen Gesellschaft.
Angesichts dessen haben wir uns – wie viele andere Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen auch – dazu entschlossen, nicht nur die Karikaturen aus der Jyllands Posten abzubilden, sondern darüber hinaus einen eigenen satirischen Beitrag über das islamische Bilderverbot auf unsere Internetseite zu stellen. Dass dieser Beitrag Menschen verärgern würde, war uns klar, ist es doch der Zweck der Satire, gesellschaftliche Missstände durch humorvolle Überzeichnung sichtbar zu machen.
Wir haben es jedoch nicht für wahrscheinlich gehalten, dass sich die Organe des säkularen Staates BRD die religiösen Gefühlsduseleien des Islam zu Eigen machen würden. Am 9. Februar erhielten wir einen Anruf des polizeilichen Staatsschutzes. Der Beamte behauptete, dass wir uns durch unseren satirischen Beitrag in Lebensgefahr gebracht hätten. Er forderte uns auf, den Beitrag umgehend zu löschen. Zwei Tage später teilte uns derselbe Beamte des Staatsschutzes auf Anfrage nach detaillierteren Informationen hin mit, dass es überhaupt keine konkreten Drohungen gebe. Offensichtlich wollte die Polizei bei uns Panik auslösen, um uns zum Löschen des Beitrages zu bewegen. Nachdem wir erklärt hatten, dass wir den Beitrag nicht von der Homepage entfernen, weil wir uns den Forderungen des radikalen Islam nicht beugen wollen, war der Staatsschützer verärgert: „Ich kann es ihnen ja nicht verbieten – noch nicht!“ Und er fügte hinzu: „Ich habe Sie gewarnt, nun müssen sie mit den Konsequenzen leben!“
Welche Konsequenzen das von staatlicher Seite sind, erfuhren wir heute Morgen. Wir erhielten von der Bezirksregierung Düsseldorf per E-Mail die Aufforderung, innerhalb von zwei Tagen Stellung zum satirischen Beitrag auf unserer Homepage zu nehmen. Man werde eine Untersagungsverfügung mit Bezug auf den Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches gegen uns erlassen. Dieser Paragraph ist ein vorbürgerliches Relikt, der die Beschimpfung „religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse“ unter Strafe stellt, sofern diese Beschimpfung „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
Dass der Staat zu vorbürgerlichen und anti-säkularen Mitteln greift, um unliebsame Bürger mundtot zu machen, ist ein Skandal.
Die Kritik am Islam soll im Zuge eines ökonomisch, politisch und ideologisch motivierten „Dialoges der Kulturen“, der nichts anderes als das Appeasement mit dem radikalen Islam ist, unterdrückt werden. Der deutsche Staat macht sich damit zum Handlanger derjenigen Kräfte, die das bürgerliche Recht durch die Scharia und die Demokratie durch ein islamisches Kalifat ersetzen wollen. Diese politische Bewegung tränkt die Welt in Blut, um ihr barbarisches Ziel zu erreichen. Es wird nichts unternommen, um diesen Mördern das Handwerk zu legen, im Gegenteil: Wer den liebgewordenen Bündnispartner Islam kritisiert und sich gegen dessen Zumutungen wehrt, wird kriminalisiert.
Wir protestieren gegen diesen Skandal und fordern die Bezirksregierung Düsseldorf auf, die Drohung einer Untersagungsverfügung zurück zu ziehen.
Die Georg-Weerth-Gesellschaft Köln ist ein parteiunabhängiger Zusammenschluss junger Menschen, der sich der Analyse und Kritik der gegenwärtigen Zustände widmet.
Update 15. Februar 2006
Die Homepage der Georg-Weerth-Gesellschaft ist wieder online. Dafür wurde ein Ermittlungsverfahren nach § 166 StGB eingeleitet. Die Gruppe veröffentlichte zu den Hintergründen der Sperrung ihrer Website am heutigen Abend die folgende Erklärung, die hier vorsichtshalber nicht nur verlinkt, sondern vollständig wiedergegeben werden soll.
Strafverfahren eröffnet - Sperrung der Website aufgehobenFoto: Spirit of Entebbe
Zweite Erklärung der Georg-Weerth-Gesellschaft Köln zu den Repressionen wegen der satirischen Darstellung des „Propheten“ Mohammed
Wir hatten in unserer ersten Erklärung beschrieben, auf welche Weise die staatlichen Organe uns die Islam-Kritik verbieten wollen. Beim Verkünden ihrer Absicht, eine Untersagungsverfügung gegen uns zu erlassen, stützt sich die Bezirksregierung Düsseldorf auf den umstrittenen § 166 StGB, der es verbietet, „den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise“ zu beschimpfen, „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
Zusätzlich wurde nun ein Strafverfahren nach § 166 StGB gegen den Betreuer unserer Homepage eingeleitet. Offenbar wissen jedoch auch die ermittelnden Behörden, dass der Ausgang dieses Verfahrens völlig ungewiss ist. Dies dürfte der Grund dafür sein, dass am vergangenen Montag noch eine weitere Maßnahme gegen uns veranlasst wurde. Am Abend des 13. Februar 2006 wurde unsere Homepage von unserem Webhoster gesperrt. Wie erhielten von diesem eine E-Mail, in der uns mitgeteilt wurde, das Polizeipräsidium Münster habe ihn darüber informiert, dass sich auf unserer Homepage strafrechtlich relevante Inhalte nach § 353d Abs. 3 StGB befänden. Dieser Paragraph untersagt das Zitieren aus einer Anklageschrift, bevor diese „in öffentlicher Verhandlung erörtert worden“ oder „das Verfahren abgeschlossen” ist.
Der Vorwurf bezieht sich auf einen Text, der bis vor zwei Wochen über unsere Internetpräsenz erreichbar, aber auch danach noch – nach Eingabe des genauen Dateinamens - auf dem Server zu finden war. In diesem forderten wir zur Solidarität mit Manfred H. auf, der den Islam kritisiert hatte und gegen den deshalb ebenfalls – nach diplomatischer Intervention der Islamischen Republik Iran – ein Verfahren nach § 166 StGB angestrengt wurde. Wir hatten in unserem Text Auszüge aus der zuvor bereits von Unbekannten in Internetforen veröffentlichten Anklageschrift gegen Herrn H. zitiert.
Inwieweit beide Repressionsversuche zusammenhängen, kann derzeit zwar nicht mit Bestimmtheit gesagt werden – doch die Vermutung liegt nahe, dass diese Maßnahme erfolgt ist, um uns dazu zu zwingen, unsere offensichtlich politisch unliebsame Website vom Netz zu nehmen. Nachdem wir uns bereit erklärt haben, den inkriminierten Text über Herrn H. zu löschen, ist unsere Website nun wieder online. Somit ist auch unser satirischer Beitrag zum Karikaturen-Streit wieder zugänglich.
Wir fordern die sofortige Einstellung des Strafverfahrens gegen unseren Webmaster und ein Recht auf Blasphemie.