11.11.07

Niederlage für die Judäophobie

Drei Wochen nach der Berufungsverhandlung sprach das Frankfurter Oberlandesgericht am vergangenen Donnerstag sein Urteil im Prozess zwischen Henryk M. Broder und dem Verleger Abraham Melzer sowie dessen Autor Hajo Meyer. Die Entscheidung war dabei ein klarer Punktsieg für Broder: Nachdem bereits das Landgericht der Mainstadt die Einschätzung des Publizisten, seine beiden Kontrahenten hätten „den Adolf gemacht“, für rechtlich zulässig erklärt hatte, darf Broder Melzer und Meyer nun auch als „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ bezeichnen. Lediglich die Äußerung der Ansicht, Melzer habe „eine Lücke gefunden“, die er „mit braunem Dreck füllt“, bleibt ihm untersagt.

Der vorsitzende Richter Jürgen Maruhn gab zu Beginn der Verhandlung, der Melzer fern geblieben war, eine vorläufige Einschätzung des 16. Zivilsenats des OLG Frankfurt ab. Die zentrale Frage des Verfahrens sei, ob Broders Statements eine Meinungsäußerung oder eine Schmähkritik darstellten. Dabei sei das Gericht hinsichtlich der Qualifizierung Melzers und Meyers als „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ zu der Auffassung gelangt, diese bewege sich im Rahmen des Zulässigen, auch wenn sie sich gegen Juden richte. Denn die Existenz eines jüdischen Antisemitismus könne schlechterdings nicht bestritten werden, sagte der Richter. In den USA gebe es eine breite Diskussion über ihn, und diese Debatte sei inzwischen auch in Deutschland angekommen. „Es mag umstritten sein, wann eine Kritik an der israelischen Regierungspolitik antisemitisch ist, aber es ist unstrittig, dass sie oft judenfeindliche Züge trägt“, fuhr Maruhn fort. Und angesichts dessen, was in Meyers Buch stehe und bei der Lesung in Leipzig gesagt worden sei, halte das Gericht die Einstufung Melzers und Meyers als „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ für statthaft.

Anders verhalte es sich mit Broders Äußerung, Melzer habe „eine Lücke gefunden“, die er „mit braunem Dreck“ fülle: Bei ihr handle es sich um eine Schmähkritik, denn die Farbe braun wecke Assoziationen zum Nationalsozialismus, fand der Richter: „Der Durchschnittsleser könnte das so verstehen, dass der Melzer-Verlag NS-Gedankengut verbreitet. Und das geht zu weit.“ Broders Anwalt Jan Hegemann widersprach: Der Begriff „brauner Dreck“ könne auch ein Synonym für Fäkalien sein und müsse deshalb nicht zwangsläufig mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden. Doch selbst wenn man diesen Zusammenhang zugrunde lege, habe Meyer „sehr wohl Anknüpfungspunkte an den NS“ geboten. Insbesondere seine Behauptung, die Juden hegten Weltherrschaftspläne, sei ein „genuin antisemitisches Element der Nazipropaganda“ gewesen.

Hajo Meyers Rechtsbeistand Gernot Lehr hingegen war der Auffassung, bei der Urteilsfindung müsse vor allem die „persönliche Betroffenheit“ seines Mandanten berücksichtigt werden. Dieser sei schließlich ein Opfer des Nationalsozialismus und dürfe daher nicht als „Kapazität für angewandte Judäophobie“ bezeichnet werden. Zudem habe sich Meyer nur „antizionistisch geäußert“, und das sei „qualitativ etwas völlig anderes als Antisemitismus“. Auch Hajo Meyer (Foto) bestand auf diese Unterscheidung: „Ich bin stolz auf die Errungenschaften des Judentums, aber nicht auf den Zionismus“, sagte er. Als Antisemit bezeichnet zu werden, empfinde er jedenfalls als Beleidigung. „Die fanatischsten Zionisten sind im Übrigen gar keine Juden, sondern Christen, die in den USA Geld für illegale Siedlungen in Israel sammeln“, tat Meyer kund, der seine Ausführungen lediglich als „Kritik an der israelischen Politik“ verstanden wissen wollte und dazu einen recht eigenwilligen historischen Vergleich zog: „Die Zweigs waren doch auch keine Antideutschen, bloß weil sie gegen die deutsche Kriegspolitik waren.“

Henryk M. Broder widersprach seinem Kontrahenten: „Meyers Buch steht eindeutig in der Tradition der ‚Protokolle der Weisen von Zion’ und ähnlicher Schriften der Jahrhundertwende“, sagte er. Meyer könne sich auch nicht auf seinen Status als Überlebender des Nationalsozialismus zurückziehen: „Auschwitz war keine Besserungsanstalt, sondern ein Vernichtungslager. Ein moralischer Gewinn resultiert daraus nicht.“ Zudem sei die Unterscheidung zwischen Antisemitismus und Antizionismus unsinnig: „Kein Antisemit gibt zu, dass er ein Antisemit ist, daher braucht er den Antizionismus als Rettungsanker, wenn ihm jemand auf die Schliche kommt.“ Und das gelte auch für Juden, die weder einen Bonus noch einen Malus beanspruchen könnten: „Es gibt Krankenschwestern, die Patienten töten, und Rechtsanwälte, die einen Versicherungsbetrug begehen. Warum soll es also keine Juden geben, die Antisemiten sind?“ Der Rechtsstreit zwischen ihm und seinen Prozessgegnern sei zudem ein asymmetrischer: „Es kann nicht sein, dass es einen Maulkorb für die Kritiker des Antisemitismus gibt, die Antisemiten aber freie Fahrt haben.“

Das Oberlandesgericht gab nun, drei Wochen nach der Verhandlung, sein Urteil bekannt, das nach dem Verlauf des Berufungsprozesses keine Überraschung mehr war: Broder darf sowohl Melzer als auch Meyer „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ nennen; dass sie „den Adolf gemacht“ hätten, war bereits von der vorherigen Instanz, dem Frankfurter Landgericht, für eine zulässige Einschätzung gehalten worden. Nur die Ansicht, Melzer fülle eine Lücke mit „braunem Dreck“, darf nach wie vor nicht geäußert werden. Warum das letztlich inkonsequent ist, hat Broders Anwalt Hegemann nachvollziehbar dargestellt. Dennoch ist die Entscheidung des OLG, gegen die keine Revision zugelassen wurde, bemerkenswert. Denn dass ein Gericht der Frage, ob es auch jüdischen Judenhass gibt, weder ausgewichen ist noch sie verneint hat, ist in der deutschen Rechtsgeschichte neu. Das Urteil ist deshalb nicht nur für Abraham Melzer und seinen Autor Hajo Meyer eine deutliche Niederlage, sondern auch für all jene, die sich bevorzugt auf jüdische Kronzeugen berufen, um ihren Antisemitismus gewissermaßen mit einem Koscher-Stempel zu versehen.

Az: 16 U 257/06

Update 21. November 2007: Auch in den USA sind das Verfahren und sein Urteil Thema. Benjamin Weinthal hat in The Jewish Press mit Unterstützung von Belinda Cooper einen Beitrag dazu veröffentlicht: German Court Rules On „Kosher Anti-Semitism“