17.6.07

Brosamen vom Herrentisch

Die deutsche Vergangenheitsbewältigung hat ihrer Erfolgsstory ein weiteres Kapitel hinzugefügt: Knapp sieben Jahre nach ihrer Gesetzwerdung stellte die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft die Zahlungen an NS-Zwangsarbeiter ein und feierte sich mit einem Abendessen der Kuratoriumsmitglieder in der Nähe des Brandenburger Tores sowie einem Festakt im Schloss Bellevue. „Es ist alles problemlos abgelaufen“, lobte der frühere deutsche Verhandlungsführer Otto Graf Lambsdorff (Foto) sich und die Arbeit der Einrichtung, während Bundeskanzlerin Angela Merkel bemerkte: „Es ist endlich gelungen, vielen ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern die versprochene humanitäre Unterstützung zukommen zu lassen.“ Die Kölner Projektgruppe Messelager teilte die allgemeine Zufriedenheit jedoch ganz und gar nicht: „Angesichts der vielen bisher von jeglichen Kompensationszahlungen ausgeschlossenen ehemaligen ZwangsarbeiterInnen spricht es den Opfern Hohn, wenn Vorstand und Kuratorium der Stiftung sich jetzt gegenseitig auf die Schulter klopfen und sich vom Bundespräsidenten für die Beendigung der Auszahlungen ehren lassen“, hieß es in der Erklärung „Zwangsarbeit verjährt nicht!“, die die Gruppe bei zwei Protestaktionen in Berlin verteilte.

Zwischen zehn und fünfzehn Millionen Menschen wurden während des Zweiten Weltkriegs von den Deutschen zur Arbeit gezwungen, und nahezu alle gesellschaftlichen und ökonomischen Einheiten im Deutschen Reich partizipierten an dieser unmittelbaren Ausbeutung und profitierten von ihr: Großunternehmen und der Mittelstand, die Kirchen und die Landwirtschaft, Verwaltungen und private Haushalte. „Wir suchen noch immer nach einer einzigen Firma, die keine Zwangsarbeiter beschäftigt hat“, machte der Historiker Ulrich Herbert die Dimensionen der Fronarbeit deutlich. Die Zwangsarbeiter waren vorwiegend Juden, Roma und Sinti, aus Osteuropa verschleppte Zivilisten und von dort stammende Kriegsgefangene; hinzu kamen Angehörige westeuropäischer Staaten wie etwa die so genannten Italienischen Militärinternierten, deutsche „Asoziale“ und Kommunisten. „Die Zuteilung der Arbeitskräfte wurde in der Regel vom Staat geregelt“, schrieb Stefan Weigand in einem Dossier der Wochenzeitung Jungle World: „Grob lässt sich die Zwangsarbeit in drei Kategorien unterteilen: Einsatz in der Landwirtschaft bzw. im Haushalt, Arbeit im Lager, Vernichtung durch Arbeit in den Konzentrationslagern. Die Behandlung orientierte sich an der ‚rassischen’ Hierarchie des NS – osteuropäische ‚Untermenschen’ und ‚Bolschewisten’ standen unter den Westeuropäern. Am untersten Ende der Skala fanden sich die Jüdinnen und Juden, deren Zwangsarbeit primär auf ihre Ermordung zielte.“

Jahrzehnte lang galt Zwangsarbeit hierzulande als allgemeine „Kriegsfolge“, die nur in Ausnahmefällen entschädigungspflichtig war. Zudem verhinderte das 1953 zwischen der Bundesrepublik und den vormaligen Feindstaaten ausgehandelte Londoner Schuldenabkommen die Geltendmachung von Ansprüchen an den bundesdeutschen Staat. Denn mit dieser Übereinkunft wurden die Reparationsfragen vertagt und an einen in ferner Zukunft zu schließenden Friedensvertrag gekoppelt. Klagen von Zwangsarbeitern vor deutschen Gerichten konnten so abgewiesen werden. Dabei existierten für die Opfer auf dem Papier gleich mehrere Rechtsansprüche auf Zahlungen, wie Weigand zeigte: „Zum einen staatliche wie individuelle Reparationsforderungen als völkerrechtlich begründeter Schadenersatzanspruch aufgrund des internationalen Verbots eines Angriffskrieges; daneben der Staatshaftungsanspruch gegen die BRD wegen völkerrechtswidriger Behandlung; das Recht auf Ersatz des vom Staat abverlangten unbezahlten Arbeitseinsatzes sowie auf Entschädigung wegen ‚Aufopferung für das gemeine Wohl’. Zudem hätten auch die deutschen Unternehmen wegen ungerechtfertigter Bereicherung ebenso wie für die Freiheitsberaubung und die Gesundheitsschäden zahlen müssen.“ Hinzu komme noch das Recht auf Lohnnachzahlung, nach einem Gutachten des Wirtschaftshistorikers Thomas Kuczynski rund 180 Milliarden Mark. Der Status als Menschheitsverbrechen garantiere dabei die Unverjährbarkeit der Ansprüche. Die Praxis sah jedoch gänzlich anders aus, insbesondere für die Überlebenden des Nationalsozialismus in Osteuropa.

Der erste Zwangsarbeiter, der eine Zahlung gerichtlich einzuklagen versuchte, war Norbert Wollheim, der im IG Farben-Werk Buna-Monowitz (Auschwitz III) Fronarbeit verrichten musste. 1950 wurde sein Musterprozess gegen den in Abwicklung befindlichen Konzern eröffnet. In erster Instanz sprach das Gericht Wollheim 10.000 Mark Schadenersatz zu, doch die IG fürchtete einen Präzedenzfall und strebte eine außergerichtliche Einigung an. Nach langen Verhandlungen zahlte sie schließlich 27 Millionen Mark an die Conference on Jewish Material Claims against Germany zur Verteilung an jüdische Zwangsarbeiter, die länger als sechs Monate im Konzentrationslager gewesen waren und deren Anträge bewilligt wurden. Die etwa 5.800 Empfänger der Zahlungen mussten sich jedoch gleichzeitig verpflichten, auf weitere Ansprüche zu verzichten. „Auf Druck der Claims reagierten in den kommenden Jahren weitere Großunternehmen mit niedrig angesetzten Offerten“, schilderte Stefan Weigand die weitere Entwicklung. „Ein ‚Kuhhandel um Auschwitz’ – so der langjährige Claims-Vorsitzende Benjamin B. Ferencz – setzte ein, und am Ende konnten Einmalzahlungen im Bereich von einigen tausend Mark an jene verteilt werden, die sich überwanden, Geld von ihren ehemaligen Peinigern zu nehmen, schnell genug einen Antrag stellten und trotz gezielter Dokumentenvernichtungen auf deutscher Seite nachweisen konnten, bei dem jeweiligen Unternehmen Arbeit geleistet zu haben.“

Vernichtung und Volkswohlstand

Während die Zwangsarbeiter also höchstens in Ausnahmefällen Zahlungen erhielten – die zudem verschwindend gering waren – und ihre körperlichen und seelischen Schäden lebenslang andauerten, gab es „400 Milliarden Mark an Leistungen für deutsche Kriegsverbrecher, Massenmörder, deren Witwen usw. [...], deren Auszahlung auch an Kollaborateure der Deutschen in die Länder des Realsozialismus kein Problem war“, schrieb der Politikwissenschaftler Jörg Rensmann in dem 2003 erschienenen Buch The Final Insult. (1) Die deutschen Unternehmen feierten derweil die „Wiederherstellung des deutschen Kredits“, wie es der Chef der Deutschen Bank, Hermann Josef Abs, 1959 formulierte, und zogen sich zudem durchweg mit der durchsichtigen Behauptung aus der Affäre, die Zwangsarbeit sei von der SS angeordnet worden, weshalb – wenn überhaupt – der Staat in der Entschädigungspflicht stehe. Rensmann brachte die Konsequenzen aus der systematischen Zahlungsverweigerung auf den Punkt: „Der Wohlstand der Bundesrepublik beruhte hauptsächlich auf der kontinuierlichen Verwertung von Profiten aus dem Nationalsozialismus. [...] Man halluzinierte sich ein ‚Wirtschaftswunder’, dessen materielle Grundlage gleichzeitig verdrängt wurde, nämlich die Profite aus ‚Arisierung’ und Zwangsarbeit und die dadurch erzwungene Rettung von deutschen Produktionsanlagen etwa bei Daimler-Benz, dessen Produktionsanlagen zu 80% durch Bombenangriffe zerstört wurden, während gleichzeitig 80% der Produktionsmittel durch die oftmals tödliche Ausbeutung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern unversehrt blieben.“ (2) Und so konnten die deutschen Unternehmen nach dem Krieg mit den eingesparten Lohnkosten über Jahrzehnte höchst gewinnbringend weiterarbeiten.

Das geriet erst ins Wanken, als ehemalige Zwangsarbeiter in den USA Sammelklagen gegen Dependancen deutscher Firmen und Banken einreichten, die diesen dauerhaft empfindliche ökonomische Einbußen auf dem amerikanischen Markt zu bescheren drohten. Dadurch gerieten sowohl der deutsche Staat als auch die Unternehmen plötzlich unter Zugzwang. Im Februar 1999 traten schließlich zwölf große deutsche Konzerne mit dem Vorschlag der Errichtung einer Stiftungsinitiative „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ an Bundeskanzler Gerhard Schröder heran und formulierten in einer Erklärung drei Ziele: „Eine Antwort auf moralische Verantwortung deutscher Unternehmen aus den Bereichen der Zwangsarbeiter-Beschäftigung, der Arisierung und anderen Unrechts aus der Zeit der NS-Herrschaft zu geben, aus diesem Verständnis der NS-Vergangenheit humanitäre und zukunftsweisende Projekte zu fördern und dadurch eine Grundlage zu schaffen, um Klagen, insbesondere Sammelklagen in den USA, zu begegnen und Kampagnen gegen den Ruf unseres Landes und seiner Wirtschaft den Boden zu entziehen.“ Angeregt wurden zu diesem Zweck die Schaffung eines „humanitären Fonds zugunsten von ehemaligen Zwangsarbeitern und anderer NS-Geschädigtengruppen“ sowie „einer geeigneten Zukunftsstiftung für Projekte, die eine Beziehung zur Veranlassung des Fonds haben“. In der Präambel der Initiative hieß es gleichwohl einschränkend, „Rechtsansprüche gegen deutsche Unternehmen im Hinblick auf Zwangsarbeit oder Schäden wegen der Verfolgung während der NS-Zeit“ bestünden nicht. Zudem sei „für die Bereitstellung der Mittel“ unabdingbar, „dass für die Unternehmen umfassende und dauerhafte Rechtssicherheit geschaffen wird, d.h. dass sie vor gerichtlicher Inanspruchnahme geschützt sind und auch eine realistische Aussicht auf Schutz vor entsprechenden administrativen und legislativen Maßnahmen gegen deutsche Unternehmen besteht“.

Jörg Rensmann konstatierte dazu treffend: „Das Ergebnis so genannter Verhandlungen, die in Wahrheit von der deutschen Seite [...] einer Erpressung der überlebenden Zwangsarbeiter gleichkamen, war die Einrichtung des Stiftungsfonds der deutschen Wirtschaft und des deutschen Staates, der vor allem ein Ziel hat: die Abwehr von Forderungen respektive die Herstellung dessen, was die Nachkommen der Täter schon immer unter ‚Rechtssicherheit’ verstanden. Schon im Titel der Stiftung ‚Erinnerung, Verantwortung [und] Zukunft’ werden absichtsvoll Begriffe wie Schuld, Haftung, Entschädigung oder Sklavenarbeit vermieden.“ (3) Die Gründung der Stiftung, die im August 2000 unter Rot-Grün gesetzlich beschlossen wurde, bedeutete also gleichzeitig das Ende der finanziellen Konsequenzen aus den deutschen Verbrechen, zumal die Antragsteller ihren Verzicht auf über die Almosenzahlungen hinausgehende Forderungen erklären mussten. „Indem neben der Zwangs- und Sklavenarbeit auch noch der Raub jüdischen Eigentums [durch die] Banken, Versicherungen und ihre deutschen Nachbarn in den Fonds miteingeschlossen wurde, soll der materielle Schlussstrich endgültig sein“, urteilten die Autoren der Berliner gruppe offene rechnungen. „Die zögerliche Auszahlungspraxis, die Gängelung und Kontrolle der Partnerstiftungen in den osteuropäischen Ländern [...] zeigen die Fortdauer deutscher Überheblichkeit und die Beleidigung der wenigen Überlebenden.“ (4)

Paradigmenwechsel in der deutschen Geschichtspolitik

Die Einrichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ spiegelte gleichzeitig den Paradigmenwechsel in der deutschen Geschichtspolitik wider. Hatte noch Helmut Kohl ganz auf eine Einopferung der Deutschen gesetzt und betont: „Die Kassen bleiben zu!“, erkannte die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder, dass eine formale und freimütige Anerkennung der Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen einen weit größeren Aktionsradius eröffnet, wie auch Stefan Weigand befand: „Der Wechsel von [der] offiziellen Gedenkvergessenheit zur -versessenheit begründet im Stolz auf die Aufarbeitungsweltmeisterschaft einen neuen, pseudo-antifaschistischen Nationalismus, der den Herausforderungen einer aufstrebenden Weltmacht besser entspricht als der Provinzialismus Kohls.“ Der Einsatz des monetären Kapitals für die deutsche Vergangenheitsbewältigung hielt sich dabei in engen Grenzen: Die zehn Milliarden Mark für den Stiftungsfonds, zu gleichen Teilen von Staat und Wirtschaft getragen, stellten lediglich einen Bruchteil des den Zwangsarbeitern vorenthaltenen Lohns dar, und sie wurden zudem um ein Vielfaches dadurch kompensiert, dass im Zuge der Abweisung der Sammelklagen entscheidende Hemmnisse für in den USA wirtschaftende deutsche Unternehmen beseitigt wurden. Der Gewinn an moralischem Kapital war nicht eben geringer: Mit dem Verweis auf die Aufarbeitung der deutschen Geschichte wurde bereits der Krieg gegen Jugoslawien geführt, den der seinerzeitige Außenminister Joseph Fischer nicht zuletzt mit dem Argument zu legitimieren versuchte, es gelte, im Kosovo ein „zweites Auschwitz“ zu verhindern. Und auch der zur „Israel-Kritik“ verharmloste Antisemitismus und das Appeasement gegenüber den Feinden des jüdischen Staates, der zunehmende Antiamerikanismus – wie er nicht zuletzt in Schröders Ideologemen vom „deutschen Weg“ und der „Friedensmacht“ zum Ausdruck kam – oder die Drangsalierung Tschechiens, die Benes-Dekrete zu widerrufen, sind Belege dafür, wie sehr sich die Deutschen inzwischen im Recht glauben, sich zum Hüter über Menschenrechte und Humanität aufschwingen zu sollen.

Die veränderte deutsche Geschichtspolitik besteht also aus einem Schlussstrich unter die finanziellen Verpflichtungen, während auf der politischen und moralischen Ebene der Vergangenheitsdiskurs perpetuiert wird. Geradezu paradigmatisch drückte das Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich der Einstellung der Zahlungen an NS-Zwangsarbeiter aus: „Die individuellen Auszahlungen sind zwar nun abgeschlossen worden, doch damit endet nicht die Tätigkeit der Bundesstiftung. Jetzt beginnt die verstärkte Hinwendung auf die erinnerungs- und zukunftsorientierte Zusammenarbeit. Dazu ist der Fonds ‚Erinnerung und Zukunft’ als dauerhafte Einrichtung geschaffen worden. Ich wünsche mir, dass die Bundesstiftung weiter dazu beitragen wird, die internationale Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet zu vertiefen, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen als immerwährende Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland zu begreifen und heutigen totalitären Entwicklungen auf der Welt entgegenzuwirken.“ Wie das konkret aussieht und wofür die veranschlagten 700 Millionen Mark aus dem Stiftungskapital aufgewendet werden, zeigt beispielsweise das von der Stiftung finanzierte Projekt „Europa für den Frieden“, das sich mit den „Trümmerfrauen in Köln und Wolgograd“ und dem „Widerstand gegen die kommunistischen Diktaturen“ beschäftigt. Die Shoa ist den Deutschen längst schon nicht mehr Bürde und schon gar nicht präzedenzlos, sondern vielmehr „Fixpunkt für die Akkumulation eines moralischen Mehrwerts, die ein transformiertes nationales Sendungsbewusstsein begründet“, wie es Stefan Weigand formulierte. Die NS-Zwangsarbeiter wurden dabei in die Rolle von Kronzeugen gezwungen. (5)

Unerhörte Kritik

Nun hat die Bundesstiftung „ihren großen Zweck erledigt“ (Otto Graf Lambsdorff) und soll verkleinert werden. Der Bundesregierung schwebt vor, einen Stiftungsrat zu installieren, dem dann keine Vertreter osteuropäischer Regierungen und Partnerorganisationen mehr angehören sollen – sie haben ihre Schuldigkeit getan; alles Weitere wollen die Deutschen am liebsten ohne lästige Verhandlungen mit ihnen besprechen und entscheiden. Doch nicht nur das bietet Anlass zum Widerspruch. Die Kölner Projektgruppe Messelager (6) kritisierte bei zwei Protestaktionen während der Feiern zur Beendigung der Auszahlungen der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft im Berliner Commerzbank-Haus und im Schloss Bellevue vor allem, die meisten Opfer des Nationalsozialismus seien von den Zahlungen ausgeschlossen worden oder bereits verstorben und die geleisteten Kompensationen außerdem viel zu gering gewesen. Die Gruppe fordert daher unter anderem die Einrichtung eines Zusatzfonds – in den die Unternehmen einzahlen sollen, die von der Zwangsarbeit profitierten, bisher jedoch zu wenig finanzielle Mittel oder sogar überhaupt keine bereit gestellt haben –, die Abschaffung der Antragsfristen sowie die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten um die so genannten Italienischen Militärinternierten, die Opfer von Massakern in den von den Deutschen besetzten Gebieten und diejenigen Zwangsarbeiter, die für deutsche Unternehmen in den besetzten Gebieten arbeiten mussten. Zudem sollten die Kosten für die medizinische Behandlung der ehemaligen Zwangsarbeiter übernommen, der vorenthaltene Arbeitslohn beglichen und die Rentenzahlungen entsprechend angepasst werden. (7)

Doch solche Zwischenrufe blieben die Ausnahme; in Politik und Medien überwog erwartungsgemäß die Zufriedenheit, der deutschen Erfolgsstory namens Vergangenheitsbewältigung ein weiteres Kapitel hinzugefügt zu haben. Dass rund 1,6 Millionen Überlebende des deutschen Vernichtungsprojekts in den letzten Jahren Einmalzahlungen bis maximal 7.500 Euro erhielten, ist gewiss besser als gar nichts. Aber selbst diese „Brosamen vom Herrentisch“ (Thomas Kuczynski) wären ohne den Druck durch die Sammelklagen wohl kaum aufgebracht worden, und nun gelten sie als große, freiwillige Geste. Der finanzielle Schlussstrich, der sich außerdem im Wortsinne rentiert hat, war für die Deutschen jedenfalls ausgesprochen preiswert zu haben. Und sie haben die Konditionen letztlich diktiert, denn die osteuropäischen Regierungen und Partnerorganisationen der deutschen Stiftung hatten keine andere Wahl, als sie zu akzeptieren, wollten sie nicht gänzlich leer ausgehen. „Wir alle wissen: Das zugefügte menschliche Leid kann mit finanziellen Mitteln niemals wiedergutgemacht werden. Umgekehrt darf dies aber nicht als Vorwand dazu dienen, den Opfern nationalsozialistischer Verbrechen humanitäre Leistungen zu verweigern“, sagte Angela Merkel in ihrer Rede im Schloss Bellevue – 62 Jahre nach der Niederschlagung des Nationalsozialismus. Unzählige seiner Opfer konnten diese Worte nicht mehr hören, weil sie nicht mehr leben. Für nicht wenige der Verbliebenen wiederum dürften sie wie Hohn geklungen haben.

Anmerkungen
(1) Jörg Rensmann: Anmerkungen zur Geschichte der deutschen Nichtentschädigung, in: gruppe offene rechnungen (Hg.): The Final Insult. Das Diktat gegen die Überlebenden. Deutsche Erinnerungsabwehr und Nichtentschädigung der NS-Sklavenarbeit, Münster 2003, S. 45-70 (S. 55).
(2) Rensmann a.a.O., S. 52. Ausführlich zum Thema vgl. Gerhard Scheit: Die Meister der Krise. Über den Zusammenhang von Menschenvernichtung und Volkswohlstand, Freiburg 2001.
(3) Rensmann a.a.O., S. 62.
(4) gruppe offene rechnungen: „The Final Insult“ – Das Diktat gegen die Überlebenden, in: dies. a.a.O., S. 7-13 (S. 12).
(5) Vgl. gruppe offene rechnungen: „Erinnerung – Verantwortung – Zukunft“. Zur Kritik deutscher Zahlungsverweigerung und der Abwehr der Erinnerung, in: dies. a.a.O., S. 14-21 (S. 19).
(6) Das Kölner Messelager war ein Außenlager des KZ Buchenwald; die Projektgruppe organisiert seit 1989 Besuchsprogramme für ehemalige Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene, seit 1990 in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln.
(7) Vgl. Zwangsarbeit verjährt nicht! Sofortige Entschädigung aller NS-ZwangsarbeiterInnen, Kriegsgefangenen und Massakeropfer. Flugblatt der Kölner Projektgruppe Messelager, Juni 2007 (nicht online verfügbar).

Fotos: Lizas Welt. Von oben: (1) Proteste vor dem Commerzbank-Haus in Berlin. Otto Graf Lambsdorff, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft sowie ehemaliger deutscher Verhandlungsführer, wirft einen Blick auf das Flugblatt der Kölner Projektgruppe Messelager. (2) Der Eingang des Commerzbank-Hauses vor dem Abendessen der Kuratoriumsmitglieder. (3) „Ein Ort, an den man gerne geht“ (Gerhard Schröder): Das Holocaust-Mahnmal in Berlin inklusive Gastronomie mit guter Aussicht. (4) Proteste vor der Zufahrt zum Schloss Bellevue, zum Unwillen der Polizei.