15.9.09

Skandal im Sperrbezirk



Im Januar stürmte die Polizei die Wohnung eines 25jährigen Studenten und seiner Freundin in Duisburg und entfernte unter dem Gejohle von mehreren tausend israelfeindlichen Demonstranten zwei am Balkon und an einem Fenster befestigte Israelflaggen. Vor wenigen Tagen wurde eine 30jährige Studentin in Bochum zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie durch das Zeigen einer israelischen Flagge die Teilnehmer einer antiisraelischen Demonstration „provoziert“, eine „gefährliche Situation“ geschaffen und gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben soll. Nun gibt es einen neuerlichen Tiefpunkt: Am vergangenen Samstag verbot die Polizei den Teilnehmern einer Kundgebung gegen den „Al-Quds“-Aufmarsch von Islamisten und Neonazis unter anderem das Zeigen einer Flagge mit einem hebräischen Schriftzug sowie das Abspielen israelischer Musik – „um die Eskalationsgefahr einzudämmen“, wie ein Polizeisprecher sagte.

Islamistische Organisationen mobilisieren seit 1979 jedes Jahr zum Ende des Fastenmonats Ramadan weltweit zu „Al-Quds“-Aktivitäten. Dabei beziehen sie sich auf einen Aufruf des damaligen iranischen „Revolutionsführers“ Ayatollah Khomeini, der seine Anhänger zur „Befreiung“ Jerusalems und zur Vernichtung Israels aufgefordert hatte. In Berlin kommt es seit 1996 zu „Al-Quds“-Demonstrationen, auf denen unverhohlen die „Zerstörung des zionistischen Staates“ gefordert wird und antisemitische Slogans skandiert werden. Zur diesjährigen Manifestation in der deutschen Hauptstadt hatte neben verschiedenen islamistischen Vereinigungen auch die neonazistische „Deutsche Volksunion“ (DVU) aufgerufen. Die überwiegend muslimischen Teilnehmer riefen Parolen wie „Tod Israel“ und „Kindermörder Israel“ und zeigten Fahnen der antisemitischen Hizbollah sowie Porträts des Hizbollah-Führers Hassan Nasrallah.

Seit einigen Jahren werden Bündnisse jüdischer und nichtjüdischer Organisationen gegen diese antisemitischen Aufzüge am „Al-Quds-Tag“ aktiv. Diesmal waren sie jedoch massiven Einschränkungen ausgesetzt: Ihre Kundgebung fand in einem mit Gittern abgesperrten Areal statt, das Arvid Vormann auf dem Internetportal Free Iran Now! als „eine Art Kaninchenstall“ beschrieb. Die Teilnehmer seien zudem peniblen und teilweise rabiaten Kontrollen ihrer Taschen und Rucksäcke ausgesetzt gewesen. Und damit nicht genug: Verschiedenen Berichten zufolge verweigerte die Polizei einem Teilnehmer, eine Jerusalem-Fahne zu zeigen, auf die der Name der israelischen Hauptstadt in hebräischen Buchstaben aufgestickt war. Zudem durften keine Lieder mit hebräischen und englischen Texten abgespielt werden; ihre vorbereitete CD mussten die Organisatoren der Kundgebung deshalb wieder einpacken. Darüber hinaus durfte ein Transparent des BAK Shalom, auf dem in englischer Sprache der Niedergang des iranischen Mullah-Regimes gefordert wurde, nicht verwendet werden. Und von einem Plakat, auf dem zur Freilassung des von der Hamas festgehaltenen israelischen Soldaten Gilad Shalit aufgerufen wurde, mussten auf Geheiß der Einsatzkräfte zwei englischsprachige Sätze entfernt werden.

Thomas Neuendorf, ein Sprecher der Berliner Polizei, bestätigte das Vorgehen der Beamten auf telefonische Anfrage von Lizas Welt. „In den vergangenen Jahren hat der ‚Al-Quds-Tag’ auf beiden Seiten zu einer verstärkten Emotionalisierung geführt“, sagte er. Man habe deshalb „die Eskalationsgefahr eindämmen“ wollen und sei sowohl mit den Verantwortlichen der „Al-Quds“-Demonstration als auch mit den Organisatoren der Gegenkundgebung in Kooperationsgesprächen „übereingekommen, dass es Reden, Transparente und Musik ausschließlich in deutscher Sprache geben darf“. Auf diese Weise habe man „auf beiden Seiten“ verhindern wollen, „dass strafbare Inhalte verbreitet werden, die wir nicht verstehen“. Lediglich zwei Ausnahmen seien zugelassen worden: Auf der „Al-Quds“-Demonstration habe ein Imam Koranverse rezitieren können, „wobei ein von uns gestellter Dolmetscher darauf geachtet hat, dass er nichts Verbotenes sagt“. Der Gegenkundgebung sei dafür genehmigt worden, die israelische Nationalhymne mit hebräischem Text abzuspielen. Zu den „Tod Israel“- und „Kindermörder Israel“-Rufen, den Hizbollah-Fahnen und Nasrallah-Porträts sagte Neuendorf: „Da sind uns die Hände gebunden: Die Parolen sind gerade noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, und die Hizbollah ist in Deutschland nun mal nicht verboten.“

Die Berliner Polizei stellt also einen israelfeindlichen, antisemitischen Aufmarsch auf die gleiche Stufe wie den demokratischen Protest dagegen; sie verbucht beides unter der schlichten Kategorie „verstärkte Emotionalisierung“ und unterstellt denjenigen, die sich gegen Israel- und Judenhass zur Wehr setzen, faktisch das gleiche Eskalationsbedürfnis, ja, den gleichen Fanatismus wie den Israel- und Judenhassern. Derlei befremdliche Äquidistanz ist hierzulande zwar nichts Ungewöhnliches; neu in der deutschen Nachkriegsgeschichte dürfte hingegen sein, dass gegenüber den Teilnehmern einer Kundgebung ein Hebräisch- und Englischverbot ausgesprochen wird. Dabei konnte Polizeisprecher Neuendorf auf Nachfrage keinerlei Beispiele für hebräische Parolen oder israelische Musikstücke nennen, durch die in der Vergangenheit zu Straftaten aufgerufen wurde. Auch konnte er nicht sagen, wann von einer Kundgebung gegen Antisemitismus und für Israel schon einmal Gewalt gegen Islamisten ausgegangen sein soll, wie sie umgekehrt schon häufiger zu beklagen war.

Dass die Verantwortlichen für die Gegenkundgebung das während der Vorbesprechung mit der Polizei angeblich verkündete Deutschgebot tatsächlich akzeptiert haben sollen, erscheint außerdem zumindest zweifelhaft. Auf telefonische Nachfrage von Lizas Welt widersprach der Anmelder und Leiter der Kundgebung, Jörg Fischer-Aharon vom Bildungswerk haKadima, dann auch entschieden: „Das Hebräisch- und Englischverbot wurde uns erst kurz vor dem Beginn der Veranstaltung mündlich mitgeteilt“, sagte er. Während des Kooperationsgesprächs vor rund drei Wochen habe die Polizei lediglich beiläufig gefragt, ob Redebeiträge in hebräischer Sprache geplant seien. „Das habe ich verneint, daraufhin war das Thema erledigt“, berichtete Fischer-Aharon. In einem Telefonat vor etwa eineinhalb Wochen habe er der Polizei dennoch vorsichtshalber angekündigt, dass während der Gegenkundgebung israelische und englische Musik gespielt werden soll – wie schon, gänzlich unbeanstandet, während einer pro-israelischen Demonstration in Berlin im Januar. „Das sei auch diesmal kein Problem, bekam ich zur Antwort; man werde aber für alle Fälle einen Dolmetscher vorbeischicken.“ Von den plötzlichen Auflagen sei man deshalb vollkommen überrumpelt worden. „Wären sie vorher schon festgelegt worden, hätten wir mit Sicherheit Rechtsmittel dagegen eingelegt. Aber ich habe bis heute nichts Schriftliches von der Polizei bekommen. Das öffnet der Willkür natürlich Tür und Tor.“

Fischer-Aharon ist immer noch empört über das Vorgehen der Ordnungshüter: „Das ist ein historischer Tag, aber ein trauriger: Die Berliner Polizei untersagt tatsächlich das Zeigen der Jerusalem-Fahne und das Abspielen jüdischer Musik.“ Die Einsatzleitung habe sogar damit gedroht, „die Lautsprecheranlage zu beschlagnahmen, sollte auch nur ein Lied in hebräischer Sprache abgespielt werden“. Den Islamisten gegenüber sei sie deutlich zurückhaltender gewesen: „Da durften nicht nur Parolen in arabischer Sprache gerufen werden, sondern es konnte sogar ein Demo-Ordner den Hitlergruß in unsere Richtung zeigen [Foto oben], ohne dass die in der Nähe stehenden Polizisten eingegriffen hätten.“ Eigenartig findet Fischer-Aharon auch die Festnahme einer Teilnehmerin der Gegenkundgebung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot: „Sie hatte eine Kapuze auf dem Kopf und trug eine Sonnenbrille. Das war wohl schon zu viel für die Polizei. Bei den Islamisten hingegen konnten Frauen in einer Burka mitlaufen, ohne dass das beanstandet worden wäre.“ Zudem sei mehreren Menschen ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an der Gegenkundgebung verweigert worden, und Alexander Brenner, den ehemaligen Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Berlins, sowie den Rabbiner Ben Chorim habe die Polizei am Verlassen der Veranstaltung gehindert. „Offensichtlich“, so Fischer-Aharon, „dienten die Gitter nicht der Absperrung, sondern dem Einsperren der Kundgebungsteilnehmer“.

Mag die Bundeskanzlerin auch betonen, die Solidarität mit Israel sei ein „Teil der deutschen Staatsräson“, mag der Bundestag eigens eine Antisemitismuskommission beschäftigen, und mögen Politiker aller Parteien beteuern, ihnen sei der Kampf gegen den Judenhass eine Herzensangelegenheit: Das alles ist nichts als Wortgeklimper, wenn die Feinde der Juden im Allgemeinen und des jüdischen Staates im Besonderen freie Fahrt bekommen, aktive Gegner des Israel- und Judenhasses jedoch mit polizeilichen und juristischen Mitteln drangsaliert werden. 64 Jahre nach Auschwitz sorgen im Nachfolgestaat des „Dritten Reiches“ die Erben der Firmen Himmler und Freisler dafür, dass sich nur ja kein Antisemit von jüdischen Symbolen, hebräischen Schriftzeichen und israelischen Liedern provoziert fühlen muss, während antisemitische Aufmärsche trotz unmissverständlicher Vernichtungsdrohungen gegenüber Israel und eindeutig judenfeindlicher Sprechchöre unbeanstandet bleiben, wenn sie in den Medien nicht gar als „Friedensdemonstrationen“ gehandelt werden, wie Anfang dieses Jahres geschehen. Doch all dies taugt in Deutschland nicht zum Skandal. Denn der größte Skandal ist, dass es keinen gibt, weil derlei außer den üblichen Verdächtigen niemanden aufregt.

Foto: © Holger Raak/haOlam.de

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