Fiat iustitia, et pereat mundus!

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. [...] Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. [...] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. [...] Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘ – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, sodass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich) [...] und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘.“Ich geb’s zu: Das habe ich als Nichtjurist nicht gewusst. Ich müsste mich also korrigieren und präzisieren: „Zur Kompensation dieser fehlenden Relevanz wird Felicia Langer im (Dritten) Deutschen Reich – das den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, sondern fortexistiert und als Staat identisch mit dem Staat Bundesrepublik Deutschland ist – mit Orden und Ehrenzeichen überhäuft.“ Aber für eine solche Korrektur ist es jetzt bestimmt zu spät, und Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Deshalb warte ich jetzt gesenkten Hauptes auf die Anklageschrift und den fälligen Gerichtsprozess, in dem mir ein Richter erklären wird, er verurteile mich zu soundsovielen Tagessätzen, weil ich eine Nachfolgerschaft behauptet hätte, wo doch bereits vor sechsunddreißig Jahren höchstrichterlich eine Identität festgestellt worden sei. Den Triumphzug von Abraham Melzer und seinen Freunden werde ich anschließend genauso demutsvoll hinnehmen wie Horst Mahlers Freudentänze in seiner Gefängniszelle. Und beim möglicherweise beleidigten Bundespräsidenten (oder muss ich jetzt sagen: beim Reichspräsidenten?) sowie bei Leser Frank M. werde ich mich selbstverständlich dafür entschuldigen, dass ich öffentlich de facto behauptet habe, das Deutsche Reich gebe es nicht mehr. Man lernt eben nie aus.