17.1.07

Garmischer Tragikomödie

Antiamerikanische Witze haben hierzulande bekanntlich Konjunktur. Wer etwa über George W. Bush die üblichen Späßchen macht, kann sich einigermaßen sicher sein, die Lacher auf seiner Seite zu haben. Und dann haben sie auch noch absurde Gesetze, diese Amis: Bei ihnen kann man beispielsweise die Tabakindustrie auf Schadenersatz verklagen, wenn man wegen übermäßigen Rauchens Lungenkrebs bekommt. Da schüttelt der Deutsche den Kopf, denn so etwas findet er verrückt. Wenn es aber in seinem eigenen Land noch weit kurioser zugeht, nimmt er davon kaum Notiz. Dabei ist es an Tragikomik schwer zu überbieten, dass drei Neonazis für die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ freigesprochen wurden, während ein erklärter Nazigegner eine Geldstrafe zu zahlen hat, weil er mit Flugblättern für eine Vortragsveranstaltung gegen Nazismus und Islamismus werben wollte – und beiden Gerichtsurteilen der Paragraf 86 a des Strafgesetzbuches zugrunde lag, der das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ unter Strafe stellt.

Das beschauliche deutsche Städtchen Mittenwald ist Anziehungspunkt für Touristen aus so ziemlich aller Herren Länder. Aber Urlauber und Gäste sind nicht die einzigen, die gerne dorthin kommen: Auch Wehrmachts- und SS-Veteranen versammeln sich seit fast 50 Jahren unterm Karwendel – meistens zu Pfingsten –, um gemeinsam mit ehemaligen und jetzigen Bundeswehrsoldaten als „Kameradenkreis der Gebirgstruppe“ auf dem Hohen Brendten am 1957 errichteten „Ehrenmal der Gebirgsjäger“ ihrer „gefallenen Kameraden“ zu gedenken. Die Verbrechen, die Einheiten der Gebirgsjäger im Rahmen des nationalsozialistischen Vernichtungskrieges unter dem Vorwand der „Bandenbekämpfung“ oder von „Vergeltungsaktionen“ begingen, waren bei diesen Treffen noch nie ein Thema – nicht die über 50 Massaker in Griechenland, Italien, Frankreich, Finnland, Jugoslawien, Polen, Albanien und der Sowjetunion; nicht die Ermordung von 317 Zivilisten im nordgriechischen Dorf Kommeno; nicht das Niedermetzeln von über 4.000 entwaffneten Italienern auf Kephallonia, einer Insel bei Korfu.

Doch die Traditionspflege des „Kameradenkreises“ geht seit 2002 zumindest nicht mehr ungestört über die Bühne. Denn seit jenem Jahr organisiert der Arbeitskreis Angreifbare Traditionspflege Protestaktionen gegen die Versammlungen der deutschen Helden, und das regelmäßig unter erschwerten Bedingungen. In Mittenwald stößt man sich nämlich weniger an den alljährlichen Nostalgieveranstaltungen für NS-Kriegsverbrecher, sondern an denen, die diese Meetings nicht einfach geschehen lassen wollen. Immer wieder kam es zu Festnahmen und anschließenden Strafverfolgungen gegen Demonstranten, während die Gebirgsjägerfreunde stets unbehelligt blieben. Die Staatsanwaltschaft stellte beispielsweise 2002 „wegen Geringfügigkeit“ ein Verfahren gegen zwei österreichische Weltkriegsveteranen ein, die während der Versammlung des „Kameradenkreises“ in Mittenwald Hakenkreuzorden getragen hatten. Und im Sommer letzten Jahres kam einer ebenfalls mit einer solchen Einstellung davon, der noch ganz anderes vorweisen kann: Ottmar Mühlhauser hatte 1943 ein Massaker-Kommando zusammengestellt und die Erschießung der bereits erwähnten 4.000 kriegsgefangenen italienischen Soldaten und Offizieren auf Kephallonia befehligt. Die Münchner Staatsanwaltschaft focht das jedoch nicht an: Dieses Wehrmachtsverbrechen stehe „nach sittlicher Wertung nicht notwendig auf tiefster Stufe“, denn es sei ohne „politische Beweggründe“ erfolgt: „Es ging vielmehr um militärische Belange, die zur Erschießung führten“; zudem könnten die Täter, die hilflose Kriegsgefangene exekutiert hatten, „menschliche Schwäche“ in Anspruch nehmen, weshalb sie des Mordes unverdächtig seien. Irgendwie will die Mär von der sauberen Wehrmacht ja auch juristisch abgesichert sein.

Bei so viel Verständnis für alte Nazis muss man in einem Ort, der alles daran setzt, um potenzielle Störungen der ländlichen Idylle gar nicht erst aufkommen zu lassen – und dabei die alten Kameraden nicht als solche empfindet –, mit allem rechnen, wenn man antritt, um die Friedhofsruhe ein bisschen zu beeinträchtigen. Und David Goldner (28), Politikwissenschaftler und erklärter Nazigegner, wusste, was ihn erwartet, als er zu den letztjährigen Protesten gegen das Mittenwalder Kameradschaftstreffen Ende Mai beitragen wollte. Aber dass ihm der polizeiliche Staatsschutz bei einer der zahlreichen Personenkontrollen 150 Flugblätter aus dem Rucksack nahm und einbehielt, erstaunte auch ihn. Man beschlagnahme die Handzettel, so wurde Goldner beschieden, weil sie einen Verstoß gegen den § 86 a StGB darstellten, da auf ihnen verfassungswidrige Symbolik zu sehen sei. Gemeint war das Foto, das sich auf einem Buchumschlag befindet und arabische Islamisten zeigt, die den Hitlergruß entbieten; verwendet wurde es für das im ça ira-Verlag erschienene Buch Feindaufklärung und Reeducation – Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus (Bild ganz oben), das von seinem Herausgeber Stephan Grigat kurz nach den Protesten gegen die Gebirgsjäger auf einer Veranstaltung vorgestellt werden sollte. Für diesen Vortrag wollte David Goldner mit den Flugblättern werben, auf denen das Buchcover abgebildet war. Dass es sich um einen Aufruf handelt, der sich eindeutig gegen Nazismus und Islamismus positioniert, war auch für die Polizei offensichtlich; das spiele jedoch – da war sie sicher – keine Rolle. Das sah auch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen so und schickte Goldner einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 40 Euro, also 2.400 Euro insgesamt: Der Tatbestand der Verwendung gesetzeswidriger Symbole sei erfüllt. Der Beklagte legte Widerspruch gegen den Bescheid ein, und so kam es am vergangenen Mittwoch zur Gerichtsverhandlung vor dem nämlichen Amtsgericht.

Ein knappes Jahr zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Verwendung der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ nicht strafbar ist und drei Neonazis der Karlsruher Kameradschaft, die diesen Spruch auf den Anrufbeantworter ihres „Nationalen Infotelefons“ getextet hatten, vom Vorwurf des Verstoßes gegen den § 86 a freigesprochen. Begründung: Die Losung sei weder mit der Parole der Waffen-SS („Unsere Ehre heißt Treue“) noch derjenigen der Hitlerjugend („Blut und Ehre“) identisch oder ihnen ausreichend ähnlich. Und schon waren die drei Faschos raus aus der Sache – darum, dass sie eine nationalsozialistische Organisation verherrlicht hatten, ging es dem Rechtsstaat nämlich nicht. Erheblich mehr Mühe mit dem Freispruch hatte dagegen ein 22-jähriger, dem im März vergangenen Jahres sein zehn Monate zuvor beschlagnahmter Anstecker wieder ausgehändigt wurde, auf dem ein durchgestrichenes (!) Hakenkreuz abgebildet war. 200 Euro sollte er ursprünglich zahlen – wegen des Verwendens eines verfassungsfeindlichen Symbols. Dass sich ein dicker roter Balken über der Swastika befand, der somit den Träger des Buttons als Nazigegner auswies, interessierte das Amtsgericht Tübingen nicht. Die Richterin senkte die Strafe zwar auf 50 Euro, blieb jedoch bei der Verurteilung des Angeklagten und rechtfertigte ihren Beschluss mit dem Argument, ein japanischer Tourist könne nicht erkennen, dass es sich bei dem durchgestrichenen Hakenkreuz um ein antifaschistisches Symbol handelt; er sehe nur das NS-Zeichen. Eine Instanz höher stufte man das Urteilsvermögen asiatischer Urlauber dann allerdings doch etwas höher ein. Vielleicht hätte auch der Bundesgerichtshof diese Zielgruppe beanspruchen und sie das schneidige Stakkato auf dem Anrufbeantworter der Karlsruher Neonazis hören lassen sollen.

Doch zurück zu David Goldner, über den nach seinem Einspruch in Garmisch-Partenkirchen vergangene Woche zu Gericht gesessen wurde. Eine Dreiviertelstunde dauerte es, dann hatte Richter Dieter Klarmann den Strafbefehl bestätigt und lediglich die Höhe des Tagessatzes von 40 auf 10 Euro reduziert. Auf den Flugblättern sei der Hitlergruß deutlich zu erkennen gewesen, und der Text des Aufrufs habe sich nicht klar genug davon distanziert, gab Goldner gegenüber Lizas Welt die Begründung des Vorsitzenden wieder. Gelesen haben kann letzterer das Flugblatt nicht, denn sonst hätte er zur Kenntnis nehmen müssen, wie der Vortrag des Buchherausgebers dort angekündigt wurde:
„Die Radikalität der besten Arbeiten der Kritischen Theorie resultiert daraus, in der Kritik der kapitalistischen Gesellschaft sich dessen bewusst zu werden, dass allererst die ebenso zwanghafte wie selbstgewählte Reaktion auf diese Gesellschaft abzuwehren ist: der Vernichtungswahn der regressiven Antikapitalisten, der auf Juden und Jüdinnen zielt. Darin ist die Erfahrung der nationalsozialistischen Verfolgung bei diesen linken Intellektuellen zur Grundlage einer Kritik geworden, die den Marxismus hinter sich lassen musste, um die Befreiung mit der kritischen Theorie von Marx noch denken zu können. Darin liegt ihre ganze Aktualität in der postnazistischen Gesellschaft.“
Vielleicht überstiegen diese Zeilen aber auch einfach Klarmanns Horizont. Doch besonders schwer ist es andererseits eigentlich nicht, den „Vernichtungswahn der regressiven Antikapitalisten“ in Form hitlergrüßender Islamisten auf dem Foto zu erkennen, im Text die Forderung nach dessen Abwehr zu finden und angesichts des Titels Feindaufklärung und Reeducation schließlich den logischen Zusammenhang zwischen dem einen und dem anderen herzustellen. Es wäre sicher auch kein großes Problem gewesen herauszufinden, dass das Buch schon seit längerem vollkommen unbeanstandet ausgeliefert und verkauft wurde. Doch so viel Mühe wollte sich Richter Klarmann anscheinend nicht machen, wie David Goldner berichtete: Mindestens zwei Mal betitelte er das Buch mit ‚Feindaufklärung und Reduktion’ statt ‚Reeducation’. Das alleine zeigt schon, wie wenig er sich damit befasst hat.“ Dabei müsste Klarmann diese Reeducation zu seinen früheren Zeiten noch ansatzweise mitbekommen haben. Aber man vergisst ja bekanntlich das, was einen nicht groß beeinflusst hat, recht schnell wieder. Doch wenn man schon nicht den Sammelband eines kleinen Freiburger Verlages zur Kenntnis nimmt, dann vielleicht zumindest die auflagenstärkste Boulevardzeitung des Landes. Denn die hatte ein ähnliches Verbrechen begangen wie der Politologe, wie dieser in seiner Verteidigungsrede deutlich machte:
„Am Mittwoch den 26. Juli 2006 publizierte die BILD-Zeitung auf Seite 2 ein 30 cm mal 15 cm großes Farbfoto, das Kinder der libanesischen Hizbollah zeigt, die ihre rechten Arme zu einem Gruß strecken, der stark an den Hitlergruß erinnert. Die entsprechende Seite von damals habe ich dabei. Laut Wikipedia erreicht die BILD-Zeitung zur Zeit eine verkaufte Auflage von circa 3,8 Millionen Exemplaren pro Tag (2005). Sie erreicht damit etwa 18,8 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren, das sind 12,11 Millionen Menschen. Meines Wissens hat keine Staatsanwaltschaft Deutschlands – und auch keine in Bayern – den Axel-Springer-Verlag wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt oder verklagt.“
Es half alles nichts – zumal sich die Staatsanwältin mit dem Argument „Zur BILD-Zeitung kann ich leider nichts sagen, da diese Zeitung nicht zu den Zeitungen gehört, die ich lese“ herausgewunden habe, wie David Goldner schilderte –: Er wurde verurteilt. Dabei machte Richter Klarmann mit nachgerade bestechender Logik geltend, der Angeklagte habe ja erstens an den Protesten gegen das Traditionstreffen der Gebirgsjäger teilgenommen, und von diesen seien zweitens einige – hört! – an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen. Was allemal beweise: Goldner habe während der Protestkundgebungen Flugblätter verteilen wollen, und die Personen auf diesen Flugblättern zeigten den Hitlergruß. Wie früher die Gebirgsjäger, soll das vermutlich heißen – und wer derlei argumentative Stringenz nicht nachvollziehen kann, muss sich nicht grämen, sondern nur wundern.

David Goldner hatte das Pech, dass sein Verfahren vor einem typischen Provinzgericht stattfand. Und wenn so eins mal große Politik spielen will, statt immer nur Verkehrsdelikte zu ahnden, kommt oft ziemlicher Murks heraus. In Lüdinghausen beispielsweise verurteilte das dortige Amtsgericht mitten im so genannten Karikaturenstreit des vergangenen Jahres einen Mann zu einer Bewährungsstrafe, weil er Toilettenpapierstücke mit dem Aufdruck „Koran“ verteilt hatte. Nun schrieb Dieter Klarmann ein weiteres bizarres Stück Rechtsgeschichte – ein Richter, der im ländlichen Bayern berüchtigt ist „für eine gewisse Schroffheit im Umgang mit Prozessbeteiligten, die aus irgendeinem Grund sein Missfallen erregen, seien es Angeklagte, Zeugen oder Verteidiger“, wie die Süddeutsche Zeitung schrieb:*
„Einmal, das war im Jahr 2000, fand er sich selbst auf der Anklagebank wieder, weil er einen Angeklagten mit dem Adjektiv ‚saudumm’ belegt hatte. Einer Verurteilung entkam er nur, weil er sich im Gerichtssaal entschuldigte und der Kläger seinen Strafantrag zurückzog. Als das Tagblatt darüber berichtete, teilte ein Garmischer Anwalt per Leserbrief weitere Klarmannsche Sottisen mit: Einmal habe er die Ausführungen eines Verteidigers ‚schwachsinnig’ genannt, ein anderes Mal einen Gastwirt mit dem Spruch ‚wer nix wird, wird Wirt’ bedacht. Und ein seit Jahren eingebürgerter Iraker, der nachts in Garmisch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung gestoppt wurde, musste sich von Klarmann sagen lassen: ‚In der Wüste können Sie so schnell fahren, wie Sie wollen.’.“
Eine Anzeige fing sich Richter gnadenlos auch ein, weil er zwei türkische Männer als „Rindviecher, Ochsen und Kühe“ bezeichnet haben soll. Und in einem anderen Gerichtsverfahren verurteilte er eine 41-jährige Medizinerin wegen angeblicher Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ihres nigerianischen Ehemanns. Im Urteil hieß es sinngemäß: Trotz ihrer „Verliebtheit“ hätte sich der Frau angesichts des „Aussehens“ und der „Herkunft“ ihres Mannes der Verdacht aufdrängen müssen, dass dieser sich den Aufenthalt „erschlichen“ hat. Weil sie bewusst Nachforschungen unterlassen habe, wurden sie zu einer Geldstrafe von 2.550 Euro verurteilt. Ihr Verteidiger war fassungslos, sprach von Diskriminierung und erwog rechtliche Schritte gegen den eigenwilligen Gesetzesausleger.

David Goldner, Klarmanns jüngstes Opfer, gibt sich gleichwohl noch lange nicht geschlagen und sieht das groteske Urteil gelassen: „Alles in allem kann man das nicht ernst nehmen. Ich hoffe, das Oberlandesgericht entscheidet anders; ansonsten muss ich zur Not bis vor den Bundesgerichtshof gehen“, sagte er zu Lizas Welt. Und dieser Bundesgerichtshof hat ja noch eine Menge gutzumachen.

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David Goldner bittet dringend um Spenden für die Prozesskosten. Diese können unter dem Stichwort Prozesskosten Garmisch-Partenkirchen auf folgendes Konto überwiesen werden:

ISF e.V.
Konto-Nr. 2260 45-756
Postbank Karlsruhe
BLZ 660 100 75

Das Bayerische Fernsehen berichtete in seiner Sendung Zeitspiegel ausführlich über den Prozess; ein Interview mit David Goldner ist zudem bei Radio LORA zu hören.

Update 3. Februar 2007: Eine englische Übersetzung dieses Beitrags erschien unter dem Titel Tragicomedy in the Bavarian Alps im American Thinker.

* Süddeutsche Zeitung vom 9. Mai 2003 (nur Printausgabe)