10.3.06

Sine ira et studio?

Nehmen wir mal an, Sie sitzen in der Prüfung eines politikwissenschaftlichen Seminars und bekommen vom Dozenten diese Frage gestellt: „Charakterisieren Sie mit einem treffenden Begriff eine Idee, deren Praxis sich in großen Teilen wie folgt darstellt: Aufruf zum Judenmord weltweit; Massenmorde durch Suizidattentate; Propagierung der Vernichtung Israels und der USA; Morddrohungen gegen diejenigen, die nicht an diese Idee glauben; versuchte und vollendete Ermordung der Kritiker dieser Idee; Zerstörung zweier riesiger Hochhäuser mittels zuvor entführter Passagierflugzeuge, wodurch über 3.000 Menschen sterben; Genitalverstümmelung von Frauen; Ermordung von weiblichen Familienangehörigen, die Ehebruch begangen und dadurch die Familienehre zerstört haben sollen; Zwangsverheiratung von Frauen; Versuch, eine Weltherrschaft auf der Grundlage der propagierten Idee zu errichten.“

Sie rufen natürlich laut: „Faschismus!“ Und hätten damit Recht. Denn bei aller dringend gebotenen Vorsicht vor einer inflationären Verwendung dieses Etiketts lässt sich der politische Islam, der Gegenstand der Frage ist, wohl kaum anders rubrizieren. Da hilft auch keine Koran-Exegese weiter, weil nicht in erster Linie entscheidend ist, was da – auch Widersprüchliches – drin steht, sondern vielmehr, wer über seine Auslegung und dementsprechende Umsetzung bestimmt, mit möglichst globaler Ausdehnung und bis in den privaten Bereich hinein. Denn die Idee ist in Wirklichkeit eine Ideologie, die schon dem Anspruch nach allumfassend ist und sich nicht auf ein paar spinnerte, aber harmlose Sitten und Gebräuche beschränken lässt.

Wenn Sie also einen solchen Lehrbeauftragten zum Prüfer hätten, könnten Sie sich glücklich schätzen. Denn immerhin hieße das, dass er nicht dem Märchen von der Religion des Friedens aufsitzt und dass man an einer Hochschule manchmal wirklich noch etwas lernen kann. Sie verließen also glücklich die Lehranstalt und machten sich daran, das geistig Erworbene sogleich öffentlich zu verkünden, etwa in Form eines Flugblatts, auf dem Sie ein Zitat des ermordeten Theo van Gogh platzierten. Dann drohte Ihnen jedoch Ungemach in Form einer Strafanzeige. Natürlich nicht nur, wenn Sie studiert hätten.

Joachim Böhme jedenfalls machte sich am 28. Februar dieses Jahres Richtung Eine-Welt-Haus in München auf, wo eine Podiumsveranstaltung zu den Themen Mohammed-Karikaturen und Kulturkampf zur Austragung kommen sollte. Dort verteilte er ein Stück Papier, auf dessen Vorderseite ein Koranvers sowie die Frage „Der Koran – ein Lehrbuch für Terroristen?“ abgedruckt waren und dessen Rückseite mit Theo van Gogh klarstellte: „Der Islam ist keine Religion, sondern eine faschistische Ideologie!“ Eine begrüßenswert deutliche Ansage – doch die Polizei sah das, wie schon bei der Kölner Georg-Weerth-Gesellschaft und Manfred van Hove, gänzlich anders und schickte Böhme eine Vorladung wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen den § 166 StGB, der bekanntlich die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ unter Strafe stellt, sofern der öffentliche Frieden dadurch gestört werde.

Den Frieden störten eigentlich ganz andere, gäben Sie zu bedenken? Seien Sie doch nicht so naiv! Das bisschen Totschlag bringt schließlich keinen um. Höchstens jemanden wie Theo van Gogh. Und der wollte es ja nicht anders. Sagen die Linken. Und die Rechten. Und die in der Moschee. Eigentlich fast alle. Und das sine ira et studio. Da wollen Sie doch nicht widersprechen, oder?