15.2.07

Fiat iustitia!

Solidarität ist eine Waffe, lautet ein schon etwas älterer Slogan der Linken – doch er kann auch jenseits dieser politischen Herkunft gehaltvoll und richtig sein: Es gibt hierzulande zwar nur wenige Aktivitäten für Israel, aber deren Gewicht wird dadurch nicht geringer, im Gegenteil. Denn wer an ihnen teilnimmt, wird von nicht wenigen seiner Mitmenschen günstigstenfalls mitleidig belächelt und sieht sich ansonsten nicht selten heftig-ablehnenden Reaktionen ausgesetzt. Besonders aggressiv reagieren Gegner und selbst ernannte Kritiker des jüdischen Staates dabei auf das öffentliche Zeigen der israelischen Fahne; in Saarbrücken beispielsweise stürzten sich im vergangenen Sommer knapp fünfzig Personen unter Rufen wie „Israel – Kindermörder“, „Juden raus!“ und „Judenhuren“ auf drei einsame Leute, die ihren Protest gegen eine „Friedensdemonstration“ durch das Zeigen des nämlichen Symbols zum Ausdruck gebracht hatten. Die Polizei schritt nicht ein und ließ die Angreifer unbehelligt; dafür erhielt einer der Attackierten Mitte September 2006 eine Vorladung des Landeskriminalamtes wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz; Ende Oktober wurden dann sogar seine Wohnung durchsucht und mehrere Computer beschlagnahmt. Die schriftliche Erlaubnis des Amtsgerichts Saarbrücken, das Privateste des Angeklagten mittels einer Razzia nachhaltig durchkämmen zu dürfen, erging dabei auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit der folgenden, wirklich bemerkenswerten Begründung:
„D[er] Beschuldigte ist [...] verdächtig, mit weiteren Personen [...] während einer genehmigten Demonstration des Vereins ‚Albatoul’ durch Hochheben israelischer Flaggen und Rufen ‚hoch lebe Israel’ bei einem Teil der, wie ihm bekannt, antiisraelisch eingestellten Demonstranten emotionsgeladene Wutausbrüche und infolge dessen von diesen ausgehende Handgreiflichkeiten und volksverhetzende Äußerungen wie ‚Tod den Juden’ verursacht zu haben, wobei er beabsichtigte, dass infolge der durch seine Provokation ausgelösten und von ihm durch seine Aktion allein bezweckten Tumulte und Straftaten die Demonstration gesprengt und die weitere Durchführung vereitelt wurde.“
Noch einmal zum Mitschreiben: Wer sich einer Zusammenrottung von Judenhassern entgegenstellt und dabei eine israelische Fahne präsentiert, kann keine lauteren Motive, sondern nur eins im Sinn haben: Randale. Denn er nötigt den Mob vorsätzlich zu antisemitischen Hassausbrüchen und körperlicher Gewalt – darauf muss man erst einmal kommen. Ende November kassierte das Landgericht Saarbrücken zwar den Durchsuchungsbeschluss und veranlasste die Rückgabe des entwendeten Eigentums an seinen Besitzer. Eingestellt ist das Ermittlungsverfahren jedoch immer noch nicht. Einstweilen gilt deshalb weiterhin die nur noch absurd zu nennende Rechtsauffassung von Polizei und Justiz, die das eingangs zitierte Motto augenscheinlich besonders eigenwillig interpretierten – indem sie nämlich ein Stück Tuch in blau und weiß zu einer Waffe erklärten, mit der sich eine Versammlung sprengen lässt.

Doch man kann mit diesem offenbar mordsgefährlichen Utensil noch mehr anstellen: Gefangene befreien beispielsweise, fahrlässige und versuchte gefährliche Körperverletzung begehen und Widerstand gegen die Staatsgewalt leisten. Das behauptet zumindest das Amtsgericht München (Aktenzeichen Cs 113 JS11982/06), den Aussagen zweier Beamter einer Einheit des Unterstützungskommandos der Polizei (USK) folgend, die am 25. April letzten Jahres in der bayerischen Landeshauptstadt eingesetzt waren. An diesem Tag inszenierten dort nämlich rund 20 Neonazis der NPD München und Oberbayern eine so genannte Mahnwache zum „Gedenken an den Ostfrontkämpfer Reinhold Elstner“, der sich 1995 an der Feldherrnhalle selbst verbrannt hatte, „um ein Fanal gegen die Verleumdung und Verteufelung des deutschen Volkes“ zu setzen. Gegen diese ungeheuerliche Manifestation (Foto) – die auch noch an Yom haShoah stattfand, dem Holocaust-Gedenktag also – demonstrierten knapp einhundert Menschen; einer von ihnen war der Politologe David Goldner (28), der seine Beweggründe so schilderte:*
„In Israel läuteten um 10 Uhr morgens zum Gedenken an sechs Millionen von den Nationalsozialisten ermordeten Juden landesweit die Sirenen. Menschen stiegen sogar aus ihren Autos und verharrten in stiller Erinnerung. Die traditionellen Gedenkveranstaltungen begannen direkt im Anschluss daran. Im israelischen Parlament wurden die Namen jüdischer Opfer verlesen. Neben Gedenkveranstaltungen in Israel fand an jenem Tag unter anderem auch der Marsch der Lebenden ins ehemalige Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau statt. 8.000 Menschen gingen den drei Kilometer langen Todesweg vom einstigen Konzentrationslager Auschwitz bis zum Vernichtungslager Birkenau. An genau diesem 25. April 2006 veranstalte die neofaschistische NPD eine so genannte ‚Mahnwache’ [...] – sanktioniert von deutschen Behörden, geschützt durch die deutsche Polizei. Um meinem Protest gegen diesen Affront Ausdruck zu verleihen, trug ich die Fahne des Staates Israel mit mir.“
Das wiederum gefiel den eingesetzten Polizeibeamten offenbar gar nicht: Es kam zu körperlichen Auseinandersetzungen und Festnahmen. Goldner beschreibt, was ihm widerfuhr:
„Während einer dieser [...] Rangeleien stürzte sich [...] mindestens ein USK-Beamter von hinten auf mich und würgte mich. [...] Mir wurde schwindelig, ich ging zu Boden, wurde ohnmächtig und verlor Fahne und Fahnenstange aus den Händen. [...] Mir wurde [...] Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Da ich nicht freiwillig aufstand bzw. nicht aufstehen konnte, trugen mich die USK-Beamten nach etwa drei bis vier Minuten in eine Seitenstraße weg, um meine Personalien aufzunehmen. Während dieser Zeit [...] drohten sie mir Gewalt an: ‚Steh auf, sonst tut’s weh!’, rief einer mehrmals. [...] Während der Aufnahme meiner Personalien, [...] die knapp zwei Stunden dauerte, [...] bekam ich trotz wiederholter Bitten und meinem Hinweis, dass ich bei der Festnahme ohnmächtig geworden sei, nichts zu trinken. Nachdem ich noch mehrere Tage nach diesem Vorfall starke Schmerzen an meinem Hals und an meinem Rücken verspürte, begab ich mich in die ärztliche Notaufnahme, [...] um mich untersuchen zu lassen. Es wurden unter anderem Strangulation, HWS-Distorsion und Spannungskopfschmerzen festgestellt.“
All dies berichtete er gestern in der Verhandlung vor dem Amtsgericht München, in der er die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen als „unverschämte Lüge und Verleumdung“ zurückwies und betonte: „Ich habe an besagtem Tag niemanden mit der Fahnenstange geschlagen oder gestoßen, weder absichtlich noch unabsichtlich, und ich bin gerne bereit, dies unter Eid auszusagen. [...] Ich leistete während meiner Festnahme keinen Widerstand und wäre dazu auch gar nicht in der Lage gewesen. Während meiner Festnahme lag meine Israel-Fahne längst am Boden, und Beamte des USK hatten offensichtlich kein Problem, auf ihr herumzutrampeln.“ Doch es half nichts, genauso wenig wie das Gutachten des Krankenhauses, in dem sich Goldner nach den polizeilichen Maßnahmen behandeln ließ: Zwar wurden die Vorwürfe der Gefangenenbefreiung und gefährlichen Körperverletzung gegen Vollstreckungsbeamte aufgrund widersprüchlicher respektive ungenauer Angaben der beiden USK-Beamten fallen gelassen; dennoch glaubte Richterin Girnghuber den Darstellungen der beiden Polizisten, nach denen Goldner sich generell des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht habe, und verurteilte den Münchner zu 60 Tagessätzen à 30 Euro. Das war zwar weniger als die 90 Tagessätze, die der ursprüngliche Strafbefehl vorgesehen hatte, aber immer noch erklecklich und zudem ein Vielfaches dessen, was dem derzeit arbeitslosen Angeklagten monatlich an Einkommen zur Verfügung steht. Doch das focht den Staatsanwalt Goldner zufolge nicht an; vielmehr ließ er lakonisch verlautbaren, der Verurteilte könne doch mit seinem abgeschlossenen Hochschulstudium „einmal etwas Anständiges tun“ und sicher „auch viel verdienen“, anstatt „ein Praktikum nach dem anderen“ zu absolvieren. Deshalb sei die hohe Geldstrafe angemessen.

Und David Goldner, der Berufung gegen den Urteilsspruch eingelegt hat, war nicht der einzige, der wegen seines Protests gegen die NPD-Kundgebung vor Gericht erscheinen musste: Zuvor war unter anderem bereits die 29-jährige Julia R. mit 80 Tagessätzen zu je 40 Euro bedacht worden, weil sie es beim angeblichen Versuch, Goldner nach seiner Festnahme zu befreien, mit gleich zehn Polizisten gleichzeitig aufgenommen und einige von ihnen verletzt haben soll. Die Frau, die ebenfalls in die Berufung geht, bestreitet die Vorwürfe energisch, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete:**
„Sie habe sich damals nur nach der [israelischen] Fahne gebückt, die in den Schmutz gefallen sei und auf der alle herumgetrampelt seien. ‚Das fand ich unsittlich.’ Die Staatsanwaltschaft hat drei Zeugen aufgeboten, alle Polizisten. Der erste kann sich an nichts mehr erinnern, obwohl er (nach Aussagen seines Kollegen) direkt daneben stand. Der zweite hat dagegen eine sehr gute Erinnerung, er will genau gesehen haben, wie Julia R. ‚den Herrn durch massive Gewaltanwendung aus der Mitte herauszuziehen’ versuchte. Der dritte schließlich ist nur der Sachbearbeiter. Er hat einen Videofilm des Tumults ausgewertet, doch auf dem ist nach seinen Angaben nichts zu sehen.“
Es war in der jüngeren Vergangenheit nicht das erste Mal, dass die Ordnungsmacht in der Bayernmetropole mit solcher Vehemenz gegen Nazigegner und Freunde Israels vorging. Bereits im September 2003 etwa verurteilte das Amtsgericht den heute 82-jährigen Martin Löwenberg zu einer Strafe von 20 Tagessätzen, weil dieser im November 2002 dazu aufgerufen hatte, sich in der Weltstadt mit Herz einem Neonazi-Aufmarsch in den Weg zu stellen. Löwenberg – der in Breslau als Sohn eines jüdischen Vaters geboren wurde, miterleben musste, wie fünfzehn seiner Angehörigen deportiert wurden, selbst zur Zwangsarbeit nach Lothringen verschleppt wurde, dort tote jüdische Zwangsarbeiter aus den Stollen herausholen musste und zu den wenigen überlebenden Breslauer Juden gehört – begründete vor Gericht, warum er in seiner Rede eine Blockade der nazistischen Demonstration gefordert hatte: „Es ist legitim, ja, es ist legal, sich den Totengräbern der Demokratie entgegenzustellen.“ Das sahen die Verfolgungsbehörden jedoch völlig anders; besonders beachtlich war dabei das Einsatzprotokoll der Polizei, das „voller peinlicher Fehler“ steckte, wie die Süddeutsche Zeitung schrieb: „Da wird aus dem NS-Propagandachef Goebbels ein Herr ‚Göppel’, und die Abschrift der Rede eines anderen Nazi-Opfers wird eingeleitet mit diesem Satz: ‚Es folgt die Rede eines in die Kluft eines Insassen Kfz-Häftlings bekleideter Mann.’“

Ein ähnlich profundes historisches Bewusstsein offenbarte auch der Münchner Oberstaatsanwalt August Stern, als er mit einer Kundgebung von Neonazis am 9. November 2005 partout kein Problem haben mochte: Der gescheiterte Hitlerputsch – dessen die Ultrarechten in der früheren Hauptstadt der Bewegung „gedenken“ wollten, noch dazu an einem Tag, an dem sich auch die Reichspogromnacht jährte – habe bereits 1923 stattgefunden; eine Erinnerung an ihn sei deshalb keine Verharmlosung der nationalsozialistischen Terrorherrschaft, denn die habe schließlich erst zehn Jahre später begonnen. Stern sorgte sich gar um „das geistige und politische Klima“, wenn man das Strafrecht zu strikt anwende – und stellte folgerichtig im vergangenen Sommer auch das Verfahren gegen Ottmar Mühlhauser ein. Mühlhauser hatte 1943 ein Massaker-Kommando zusammengestellt und die Erschießung von 4.000 kriegsgefangenen italienischen Soldaten und Offizieren auf Kephallonia befehligt. Oberstaatsanwalt Stern fand jedoch, dieses Wehrmachtsverbrechen stehe „nach sittlicher Wertung nicht notwendig auf tiefster Stufe“, denn es sei ohne „politische Beweggründe“ erfolgt: „Es ging vielmehr um militärische Belange, die zur Erschießung führten“; zudem könnten die Täter „menschliche Schwäche“ in Anspruch nehmen, weshalb sie des Mordes unverdächtig seien.

Und wenn es dann doch mal einer ein bisschen übertrieben hat, kann er im Zweifelsfall darauf zählen, dass seine Taten nicht mehr geahndet werden. So verweigerte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) in der bayerischen Kapitale die Auslieferung des in Kempten lebenden SS-Angehörigen Søren Kam (Foto) an Dänemark, wo dieser wegen Mordes gesucht wird, begangen 1943 an einem Journalisten in Lyngby bei Kopenhagen. Zur Begründung für die Nichtauslieferung hieß es von Seiten des Gerichts, der Angeklagte habe sich nicht des Mordes, sondern nur des Totschlags schuldig gemacht, und der sei verjährt. Efraim Zuroff, Direktor des Wiesenthal-Centers in Jerusalem, sprach daraufhin von „einem weiterer Fall von unangebrachtem Wohlwollen der deutschen Justiz für einen verachtenswerten Nazi-Kollaborateur“; die deutsche Justiz habe „alles in ihrer Macht stehende unternommen, ihn seiner gerechten Strafe zu entziehen“.

Man darf nun gespannt sein, wie just dieses Münchner OLG in einem seiner nächsten Fälle entscheiden wird – dem Revisionsprozess ausgerechnet gegen David Goldner nach dessen erstinstanzlicher Verurteilung im Zuge der Tragikomödie von Garmisch-Partenkirchen. Dort war er vom Richter wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Zahlung einer Geldstrafe verpflichtet worden, weil er Flugblätter im Gepäck hatte, mit denen für eine Buchvorstellung gegen Nazismus und Islamismus geworben werden sollte und deren Vorderseite ein Foto mit arabischen Islamisten zeigte, die den Hitlergruß entbieten. Eine bayerische Provinzposse, sollte man eigentlich meinen – doch wie es scheint, sind auch Polizei und Justiz in der Landeshauptstadt kein bisschen klüger. Das ist allerdings erst recht ein Grund, den von ihnen in die Mangel Genommenen Solidarität zu erweisen – auch wenn man bisweilen den Eindruck haben kann, als bräuchte es dafür einen Waffenschein.

* Verteidigungsrede von David Goldner in seinem Gerichtsprozess am 14. Februar 2007 (nicht online abrufbar, liegt Lizas Welt jedoch vor)
** Süddeutsche Zeitung vom 30. November 2006 (nur Printausgabe)