25.5.07

Im schönen Alpenvorland

Nachdem der Bundesgerichtshof Mitte März in einem Grundsatzurteil die Straffreiheit von Anti-Nazi-Symbolen – etwa durchgestrichenen Hakenkreuzen – festgestellt und deshalb einen schwäbischen Versandhändler freigesprochen hatte, der entsprechende Devotionalien im Angebot führte, durfte auch der Politikwissenschaftler David Goldner hoffen, dass der gegen ihn gerichtete Vorwurf des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (Paragraf 86 a des Strafgesetzbuches) im Revisionsverfahren fallen gelassen wird. Und genau so kam es jetzt auch: Der 5. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) entschied, die Verurteilung durch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen vom Januar dieses Jahres aufzuheben.

Der 28-jährige Goldner hatte Ende Mai 2006 an den Protesten gegen das alljährliche Treffen von Wehrmachts- und SS-Veteranen teilgenommen, die sich gemeinsam mit ehemaligen und jetzigen Bundeswehrsoldaten als „Kameradenkreis der Gebirgstruppe“ auf dem Hohen Brendten im bayerischen Mittenwald am „Ehrenmal der Gebirgsjäger“ versammeln, um ihrer „gefallenen Kameraden“ zu gedenken. Dabei hatte der Politologe Handzettel im Gepäck, auf denen ein Foto abgebildet war, das arabische Islamisten beim Hitlergruß zeigt. Verwendet wurde dieses Bild ursprünglich für das im ça ira-Verlag erschienene Buch Feindaufklärung und Reeducation – Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus, das von seinem Herausgeber Stephan Grigat kurz nach den Protesten gegen die Gebirgsjäger auf einer Veranstaltung vorgestellt werden sollte. Für diesen Vortrag wollte Goldner mit den Flugblättern werben, auf denen das Buchcover abgebildet war.

Doch die Polizei beschlagnahmte sie mit der Begründung, sie stellten einen Verstoß gegen den Paragrafen 86 a des Strafgesetzbuches dar. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen schloss sich dieser Ansicht an und schickte Goldner einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 40 Euro. Als dieser Widerspruch gegen den Bescheid einlegte, kam es zu einem Prozess vor der nämlichen Instanz, die das Urteil bestätigte und lediglich die Höhe der Tagessätze senkte. Auf den Flugblättern sei der Hitlergruß deutlich zu erkennen gewesen, und der Text des Aufrufs habe sich nicht klar genug davon distanziert, befand Amtsrichter Dieter Klarmann. Goldner ging in die Revision vor dem OLG München.

Dieses befand nun, der Tatbestand des Verwendens verfassungswidriger Symbole sei „auf solche Handlungen zu begrenzen, welche nach den Umständen des Einzelfalles geeignet sind, bei objektiven Beobachtern den Eindruck einer Identifikation des Handelnden mit den Zielen der verbotenen Organisation zu erwecken“ (Aktenzeichen: 5St RR 066/07). Aus dem Juristendeutsch übersetzt und auf den konkreten Fall bezogen heißt das: Wenn die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich genug zum Ausdruck kommt, liegt kein Gesetzesverstoß vor. So wie bei David Goldner, urteilte das OLG: „Der Inhalt der Flyer, die der Angeklagte in Besitz hatte, setzt sich offenkundig kritisch mit gewaltverherrlichenden Ideologien auseinander. Dies wird ohne weiteres bereits deutlich aus dem Untertitel ‚Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus’ des Buches, das in dem Flyer vorgestellt wird.“ Da die Flugblätter ohnehin nur bei den Protesten und Veranstaltungen gegen das Gebirgsjägertreffen hätten verteilt werden sollen, scheide zudem „eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Hitler-Grußes entsprechenden Richtung“ aus.

Goldner sagte Lizas Welt, er sei „sehr erleichtert, das Urteil jetzt schwarz auf weiß vor mir zu haben, und zu wissen, dass dieses Verfahren erst einmal ausgestanden ist, auch wenn ich seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im März fest von einem Freispruch ausgegangen bin, den zuletzt sogar die Generalstaatsanwaltschaft München gefordert hatte“. Die „große Unterstützung, vor allem aus dem Antifa-Spektrum“, habe ihm „viel Mut gemacht“: „Ich möchte mich deshalb noch einmal bei allen Menschen bedanken, die mir E-Mails geschrieben, Geld gesammelt und dazu beigetragen haben, die Angelegenheit publik zu machen.“ Jetzt hofft Goldner, dass auch ein weiteres Strafverfahren gegen ihn gut ausgeht: Im Februar dieses Jahres hatte ihn das Amtsgericht München zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich bei einer „Mahnwache“ von Neonazis in der bayerischen Landeshauptstadt im April 2006 des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ schuldig gemacht haben soll: Er habe sich gegen seine Festnahme zur Wehr gesetzt und, auf dem Boden liegend, einen Polizisten gegen das Schienbein getreten. Die Berufungsverhandlung findet im Oktober vor dem Landgericht München statt.

Die Justizposse um das Verteilen von Flugblättern in der bayerischen Provinz hat also nach fast einem Jahr ein Ende gefunden, doch Mittenwald wartet bereits mit neuerlichen Absurditäten auf: Während der „Kameradenkreis“ am kommenden Pfingstwochenende bereits zum fünfzigsten Mal unterm Karwendel aufmarschieren darf, untersagte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eine Gegenkundgebung, die in unmittelbarer Nähe stattfinden sollte. Angemeldet hatten sie die Arbeitskreise Distomo und Angreifbare Traditionspflege, um der Opfer deutscher Gebirgstruppen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken. „Das Versammlungsrecht wird durch Landratsamt und Bundeswehr in undemokratischer Weise aus politischen Gründen beschnitten, die mit dem Grundgesetz nicht in Einklang gebracht werden können“, hieß es zu dem Verbot in einer Mitteilung des AK Distomo. „Dagegen wird die Versammlung des ‚Kameradenkreis der Gebirgstruppe’ trotz Teilnahme der rechtsextremen ‚Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger’ zugelassen und von der Bundeswehr – trotz Kontaktverbot – personell, materiell und politisch unterstützt.“ Arbeitskreis-Mitglied Lars Reissmann ergänzte trocken: „Reaktionärer Mummenschanz mit hoch dekorierten Waffen-SSlern wird also bevorzugt. Ein schönes braunes Alpenvorland.“

Die Anmelder der Gedenkkundgebung für die Opfer der Gebirgstruppe haben gegen das Demonstrationsverbot nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München gestellt. Rechtsanwalt Martin Klingner sagte: „Wer sich wie der Kameradenkreis mit seinem Anliegen in die Öffentlichkeit begibt, muss es ertragen, auch öffentlich kritisiert zu werden.” Und Efraim Zuroff, Leiter des Simon Wiesenthal Centers in Jerusalem, befand: „Es ist nicht fair, eine Gedenkveranstaltung zugunsten der Opfer zu verbieten, während Angehörige von Nazi-Truppenverbänden, die schwere Verbrechen begangen haben, wie ehrbare Bürger behandelt werden. Das Landratsamt misst mit zweierlei Maß. Die Veteranen von NS-Gebirgstruppen werden über Gebühr geschützt, während das Gedenken an die Opfer am Hohen Brendten verboten wird. Die bayerische Behörde verhält sich gefühllos gegenüber den Opfern.“

Das gilt auch für das Zögern der Stadt Mittenwald, den Angehörigen von Opfern und Überlebenden von Massakern der Wehrmacht einen würdigen Ort bereit zu stellen, an dem diese am Pfingstsamstag über die Kriegsverbrechen der deutschen Truppen berichten können. Nicht einmal die „Sondernutzungserlaubnis“ für ein Bierzelt auf dem Bahnhofsvorplatz ist sicher. Ihr Kommen dennoch zugesagt haben Marcella und Enzo de Negri aus Mailand, die Kinder des auf Kephallonia von Gebirgsjägern ermordeten Hauptmanns Francesco de Negri; der 1922 geborene Richard Wadani aus Wien, der 1944 in Frankreich aus der Wehrmacht desertierte und in die tschechische Armee eintrat; sowie Nikos Fokas aus Kephallonia, Jahrgang 1925 und griechischer Partisan bei der EAM/ELAS. Er half italienischen Soldaten nach den Massakern der Gebirgsjäger im Herbst 1943.

„Unser Ziel ist es, die Servicequalität für Sie als Gast auf hohem Niveau zu halten und kontinuierlich weiter zu verbessern“, wirbt Mittenwald übrigens für sich auf seiner Website. Da gibt es zweifellos noch einiges zu tun.